Verband erinnert öffentliche Auftraggeber an ihre Verantwortung

Leitplanken für Zukunftsthemen

Bonn (ABZ). – Nachhaltigkeit ist aktuell in aller Munde – insbesondere auch im Bereich des Bauens. Die mittelständischen Baufirmen nehmen dieses Thema sehr ernst und erproben innovative Wege, um den Nachhaltigkeitsanforderungen gerecht werden zu können. "Zuerst ist der Blick beim Thema Nachhaltigkeit auf die öffentlichen Auftraggeber zu richten", betont Daniel Jonas, Abteilungsleiter für Straßen-, Tief- und Ingenieurbau bei der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen (BVMB). Sie müssten durch ihre Vorbildfunktion wichtige Leitplanken setzen und dürften dieses bedeutende Zukunftsthema nicht einseitig auf die Baufirmen abwälzen.

BVMB-Hauptgeschäftsführer Michael Gilka fordert in diesem Zusammenhang insbesondere, die Anforderungen so anzulegen, dass nicht mittelständische Bauunternehmen einseitig benachteiligt werden. Wenn Mitte November der Arbeitskreis Straße/Brücke der BVMB tagt, wird erneut das Thema Nachhaltigkeit eine große Rolle spielen. "Es ist nicht so, dass die mittelständischen Bauunternehmen hier nicht längst am Ball wären und aktiv daran arbeiten, das Bauen noch nachhaltiger zu gestalten", stellt Daniel Jonas klar. Im Gegenzug weist er darauf hin, dass vor allen Dingen bei den öffentlichen Auftraggebern, die in einer Vorbildfunktion stehen, das Thema Nachhaltigkeit vielfach noch ein Schattendasein führt. "Der größte Hebel liegt im Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers und damit in der Bedarfsermittlung: Im Rahmen der Planung und der Aufstellung einer eindeutigen Leistungsbeschreibung können Umwelt- und Klimaaspekte einfließen. Es ist Sache des Auftraggebers, ob er bereits in dieser Phase umweltbezogene Aspekte berücksichtigt. Hiervon machen die öffentlichen Auftraggeber noch immer zu wenig Gebrauch", so Jonas.

Der Verband appelliert insoweit insbesondere an die öffentlichen Bauauftraggeber, mehr Mut zur Nachhaltigkeit an den Tag zu legen. Auch ein aktuell diskutiertes "Schattenpreismodell", bei dem der Angebotspreis mit einem fiktiven CO2-Preis beaufschlagt wird und dann der niedrigste Wertungspreis den Zuschlag erhalten soll, hält Jonas nur bedingt für ein geeignetes Instrument: "Das hört sich zunächst einfach an, könnte die Baufirmen aber über Gebühr belasten". Im Detail würde das bedeuten, dass der Unternehmer neben seiner Kalkulation parallel eine weitere CO2-Kalkulation durchführen müsste, wenn er sich im Wettbewerb besserstellen möchte. Das würde unter Umständen einen erheblichen Mehraufwand bedeuten.

ABZ-Stellenmarkt

Relevante Stellenangebote
Gerüstbauer – auch als Quereinsteiger , Ochtendung  ansehen
Projektleitung (m/w/d) , Heilbronn  ansehen
Gerüstbauer mit Fahrerlaubnis C/CE, Sarstedt Heisede  ansehen
Alle Stellenangebote ansehen

Ausgewählte Unternehmen
LLVZ - Leistungs- und Lieferverzeichnis

Die Anbieterprofile sind ein Angebot von llvz.de

ABZ-Redaktions-Newsletter

Freitags die aktuellen Baunachrichten direkt aus der Redaktion.

Jetzt bestellen