BSB informiert über neues Bauvertragsrecht

Berlin (ABZ). – In sieben Monaten tritt das neue Bauvertragsrecht in Kraft. Ein neues kostenloses Ratgeberblatt des Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB) informiert Verbraucher jetzt über die Neuerungen. Das neue Gesetz ermöglicht Bauherren künftig, abgeschlossene Verbraucherbauverträge innerhalb einer 14-Tage-Frist zu widerrufen. Weiter werden Bauunternehmen verpflichtet, verbindliche Angaben zum Fertigstellungstermin im Bauvertrag aufzunehmen. Ebenso muss dem Bauherrn vor Vertragsunterzeichnung eine detaillierte Baubeschreibung übergeben werden. Das neue Gesetz begrenzt zudem die Höhe der Abschlagszahlungen für Verbraucher. Damit steigt die Transparenz und Sicherheit für private Bauherren. Welche Neuerungen und rechtlichen Vorteile sich zukünftig im Detail ergeben, erläutert das Ratgeberblatt des BSB. Neben dem Widerrufsrecht, der Begrenzung der Abschlagszahlungen und der Baubeschreibungspflicht inklusive Bauzeitangabe werden die fiktive Abnahme, die Zustandsfeststellung und die Vorgaben für die Schlussrechnung erläutert.

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