Kommentar

Atempause

von: Kai-Werner Fajga
Das umstrittene Gebäudeenergiegesetz (GEG) – besser bekannt als Heizungsgesetz der Ampel-Koalition –sorgte lange Zeit für erhitzte Gemüter in Deutschland. Nach dem Gesetzentwurf sollte von 2024 an möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit Öko-Energie betrieben werden.
Gebäudeenergiegesetz GEG Klimapolitik
Die Lüftungsanlage einer Wärmepumpe steht vor einem Wohnhaus. Der Grundsatzstreit in der Koalition ist beigelegt – das GEG soll noch vor der Sommerpause beschlossen werden und ab 2024 in Kraft treten. Foto: picture alliance/dpa | Silas Stein

Staatliche Förderung sollte den Umstieg sozial abfedern, außerdem sollte es Übergangsfristen und Härtefallregelungen geben. Für anhaltende Diskussionen sorgte allerdings nicht das "ob" es eine solches Gesetzt geben soll, sondern der Einführungs- und somit Umsetzungstermin für das kommende Jahr. Zudem wurden zunächst nur Wärmepumpen unterstützte Systeme als die adäquate Lösung bezeichnet, selbst Biomasse-Heizungen waren nicht akzeptiert.

Nach Angaben des Branchenverbands der Heizungsindustrien wurden im Jahr 2021 rund 930.000 Wärmeerzeuger in den Verkehr gebracht, wohlgemerkt in allen Ausführungen als Gas- (653.000), Öl- (45.500), Biomasse- (76.500) oder Wärmepumpen-Heizungen (154.000). Angesichts des geringen Anteils der Erzeuger mit Wärmepumpen stand zu befürchten, dass im Markt keinesfalls die ausreichende Anzahl solcher Systeme in so kurzer Zeit zur Verfügung gestellt werden konnte, zudem mangelt es an qualifizierten Handwerkern, die eine solche Masse qua sofort installieren sollen.

Darüber hinaus hatte eine ebenfalls vorgesehene Austauschpflicht für ältere Heizungen durchaus das Zeug, einen Keil in die Gesellschaft zu treiben, Immobilienbesitzer sahen sich schlicht überfordert, die Kosten zu tragen und fürchteten gar um ihren Besitz oder die geplante Altersversorgung. Die nicht abreißende Kritik von vielen Seiten – auch vom Koalitionspartner FDP – hatte dazu geführt, dass das Gesetz an vielen Stellen nachgebessert werden sollte. Etwa beim Start-Zeitpunkt, der Verwendung von Pellet-Anlagen oder einer Härtefall-Regelung. Das alles soll nun kommen, denn der Grundsatzstreit in der Koalition ist beigelegt – das GEG soll noch vor der Sommerpause beschlossen werden und ab 2024 in Kraft treten.

Allerdings kommt das Gesetz nun doch anders, als ursprünglich geplant – und zwar deutlich entschärft: Verpflichtend sollen die Vorgaben zunächst nur für Neubauten gelten und auch Biomasse-Heizungen sollen zugelassen werden. Für Bestandsgebäude soll jedoch eine "Entscheidungszeit" eingeräumt werden, bis die jeweilige Kommune ein Konzept für ihre Wärmeplanung vorgelegt hat.

Das GEG soll nun an ein Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung gekoppelt werden – und die soll jeweils von Kommunen vorgelegt werden – bis 2028. Es bleibt abzuwarten, ob und wie die Kommunen die ihnen auferlegten Aufgaben nun lösen werden.

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Autor

Kai-Werner Fajga

Chefredakteur Allgemeine Bauzeitung

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