Kommentar

Höchstoptimiert

von: Kai-Werner Fajga
Eigentlich kann man sich ja nur freuen auf den tollen Schienenverkehr in Deutschland. Ob für Güter- oder Personenverkehr, alles wird optimiert und auf Höchstleistung getrimmt.

Der Ausbau des "hoch belasteten Netzes" von 3500 auf über 9000 Kilometer wurde beschlossen, und jüngst gar der Vorrang von Energietransporten per Güterzug vor dem Personenverkehr. Das hört sich toll an, oder? Mitnichten, denn beim Blick ins Detail reibt sich mancher Fachmann dann doch die Augen: Das neue "Hochleistungsnetz" entspricht – etwas vereinfacht dargestellt – genau dem Abbild des aktuellen ICE/IC-Liniennnetzes der DB. Aha. Da werden also Instandsetzung und der Ausbau bestehender Verbindungen als ein beinahe dreifaches Anwachsen des Schienennetzes verkauft.

Keine neuen Güter-Anschlusspunkte oder Verteilzentren, kein Ausbau des als Zubringer fungierenden Flächennetzes im Nahverkehr. "Na gut, ist halt Marketing, Haken dran", könnte sich mancher sagen. Allerdings: Schon bis 2030 soll das Netz ausgebaut sein und dann auch für den "Deutschlandtakt" im Personenverkehr mit doppelter Kapazität taugen. Inklusive Planfeststellungsverfahren, behördlicher Genehmigungen, politischer Einwandbehandlung, Planungsveränderungen, und so weiter. Wie das klappen soll – nach Erfahrungen wie Stuttgart 21 und BER? "Das wird schon werden", sagt der Optimist. Dass bis dahin noch erheblich mehr Baustellen als bisher den mittlerweile unzuverlässigen Bahnverkehr weiter verlangsamen werden, muss man dann halt hinnehmen.

Die Verspätungsminuten, –stunden (oder im Güterverkehr –tage?) machen doch niemandem etwas aus, oder? Vor diesem Hintergrund sollte dann auch der beschlossene "Vorrangverkehr für Energietransporte" betrachtet werden. Einem schweren Güterzug Vorrang vor einem Regionalexpress, IC oder ICE einzuräumen ist etwa so, als würde ständig jemand Bremsklötze auf die Autobahn werfen. Bleiben wir positiv, die Bahn-Oberen werden sich sicher etwas dabei gedacht haben – und es soll ja auch nur für die kommenden sechs Monate gelten. . .

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