Neuregelung seit 1. Juli

Nur Gerüstbauer selbst dürfen Schutzgerüste aufstellen

Köln (ABZ). – Der 1. Juli 2024 ist ein wichtiges Datum für das Gerüstbauer-Handwerk in Deutschland gewesen. Von diesem Tag an ist das Aufstellen von Arbeits- und Schutzgerüsten für Dritte nur noch Gerüstbaubetrieben erlaubt. Ausgenommen sind nur Betriebe, die dafür eine Ausnahmegenehmigung nach der Handwerksordnung besitzen.

Nach 26 Jahren des Übergangs erhält der Gerüstbau nun…

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