Sächsischer Ministerpräsident

Kretschmer fordert Korrekturen am Hilfspaket

Berlin (dpa). – Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer hat von der Bundesregierung Korrekturen am Corona-Hilfspaket gefordert. "Beim Thema Wirtschaftshilfen muss dringend nachgesteuert werden. Die Bazooka, von der die Rede war, hat eine Ladehemmung", sagte der CDU-Politiker dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Mittelständische Unternehmen bräuchten "genauso wie die Kleinbetriebe Zuschüsse statt Kredite, um ohne Einkünfte, aber mit laufenden Kosten ein Vierteljahr zu überleben", forderte Kretschmer. Die Bundesregierung habe den Mittelstand offenbar zu wenig im Blick.

Bundesregierung und Parlament hatten verschiedene Hilfsprogramme beschlossen. Ein unbegrenztes Kreditprogramm der staatlichen Förderbank KfW soll Liquidität sichern. Daneben geht es um Steuerstundungen, ein erweitertes Kurzarbeitergeld, einen Stabilisierungsfonds für große Unternehmen sowie ein milliardenschweres Paket mit direkten Zuschüssen für kleine Firmen mit bis zu zehn Beschäftigten – die häufig keine Kredite bekommen oder über keine Sicherheiten verfügen. Wirtschaftsverbände hatten eine "Förderlücke" vor allem beim Mittelstand beklagt.

Aus Sicht des Präsidenten des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), Eric Schweitzer, wäre es wichtig, "dass die Länder sich untereinander abstimmen, um vergleichbare Liquiditätshilfen auch für Betriebe mit mehr als zehn Mitarbeitern zu ermöglichen". Hier seien die Förderkonditionen noch sehr unübersichtlich, sagte er den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Zufrieden ist der DIHK-Chef mit der Gestaltung des Antragsverfahrens, das "wirklich sehr schlank gestaltet" sei.

Der Präsident des Steuerzahlerbundes, Reiner Holznagel, begrüßte die Hilfspakete. "Derzeit ist schnelles Handeln gefragt - Betriebe, Kleinstunternehmer und viele Familien brauchen die finanziellen Hilfen jetzt", sagte Holznagel der "Rhein-Neckar-Zeitung". Wenn die Bewilligungswelle der Soforthilfen abebbe, sollte jedoch eingehend geprüft werden, ob die gewährte Unterstützung berechtigt gewesen sei. Generelle Blankoschecks im Nachhinein dürfe es nicht geben.

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