Tarifpartner einigen sich

Neuer Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk

Köln (ABZ). – Die tariflichen Mindestlöhne im Dachdeckerhandwerk steigen ab 2024 an. Zuletzt waren die Mindestlöhne 2022 erhöht worden. Vor dem Hintergrund der anhaltenden Inflation waren sich die Tarifparteien einig, auch den im Dachdeckerhandwerk geltenden Mindestlohn anzupassen, teilt der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZDVH) mit. Verhandelt wurde der Branchenmindestlohn vom ZVDH mit seinem Sozialpartner, der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU). Das Ergebnis wurde nun fristgerecht von beiden Parteien angenommen, die neuen Mindestlöhne betragen für ungelernte Arbeitnehmer ab dem 1. Januar 2024 13,90 Euro, ab dem ab dem 1. Januar 2025 dann14,35 Euro. Für Gesellen und Gesellinnen steigt der Mindestlohn ab dem 1. Januar 2024 auf 15,60 Euro und ab dem 1. Januar 2025 auf 16 Euro.

ZVDH-Präsident Dirk Bollwerk zeigt sich insgesamt mit den Verhandlungen zufrieden. "Auch wenn wir zum Teil kontrovers diskutiert haben, waren wir uns doch einig, für unsere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Grundlage für ein auskömmliches Einkommen zu schaffen. Denn ohne die geballte Kraft des gesamten Dachdeckerhandwerks kann die Energiewende nicht gebaut werden" sagte Bollwerk.

Und dass im Dachdeckerhandwerk wie überall ein Fachkräftemangel herrsche, sei auch kein Geheimwissen, daher seien gute Konditionen unabdingbar. Er sei froh, dass mit den Tarifpartnern eine Lösungen gefunden worden sei.

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