Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs

Kommune darf Gebühren nicht mit Drohnen ermitteln

München (dpa). – Um die Abwassergebühren zu berechnen, wollte eine Gemeinde aus Oberbayern Wohnhäuser mit Drohnen fotografieren – doch daraus wird nun endgültig nichts: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in letzter Instanz entschieden, dass der Einsatz der Drohne ein erheblicher Eingriff in das vom Grundgesetz geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht wäre.

Wie das…

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