Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs
Kommune darf Gebühren nicht mit Drohnen ermitteln
München (dpa). – Um die Abwassergebühren zu berechnen, wollte eine Gemeinde aus Oberbayern Wohnhäuser mit Drohnen fotografieren – doch daraus wird nun endgültig nichts: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in letzter Instanz entschieden, dass der Einsatz der Drohne ein erheblicher Eingriff in das vom Grundgesetz geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht wäre.
Wie das…