ZDH will mehr Orientierung am Mittelstand

Handwerksbetriebe wollen Datenzugang

Berlin (ABZ). – Am 24. März habe der Rat den Kompromissvorschlag für ein europäisches Datengesetz (Data Act) in einer allgemeinen Ausrichtung annehmen wollen , teilte der Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) mit.

"Ziel des Data Acts muss es sein, KMU und Handwerksbetrieben einen fairen Datenzugang zu ermöglichen. Aktuell fokussiert sich das EU-Datengesetz zu stark auf die Perspektive der Herstellung und nimmt nachgelagerte Märkte nicht ausreichend in den Blick, "erklärte Karl-Sebastian Schulte, Geschäftsführer des ZDH im Vorfeld. Der Ausgleich zwischen den Interessen von Dateninhaberinnen und -inhabern auf der einen und der Datennutzung für Dienstleistungen auf der anderen Seite müsse mittelstandsgerecht gestaltet werden.

Sei dieser Ausgleich nicht gegeben, sei der Datenaustausch, den Handwerksbetriebe, die etwa Reparatur- oder Wartungsdienstleistungen anböten, nicht sichergestellt. "Der legitime Schutz von Geschäftsgeheimnissen darf nicht in ein Vetorecht von Dateninhaberinnen und -inhabern umgewandelt werden", sagte er. Dies schwächt die Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstandes – der Data Act dürfe daher nicht zu einem Datenvorenthaltungsgesetz werden. Im bisherigen Gesetzgebungsverfahren fehle dieser mittelstandsorientierte Blick: Der Data Act sei auf dem Weg, sich zu einem Wettbewerbs- und Innovationshemmnis für KMU und Handwerksbetriebe zu entwickeln. Daher geltet es, umzusteuern und die Chancen der Datenökonomie in den Mittelpunkt zu stellen: "Damit die Geschäftsmodelle von Handwerksbetrieben, die für nachhaltige Transformationsprozesse unabdingbar sind, weiterhin tragfähig bleiben, müssen sie Zugriff auf die Daten von vernetzten Produkten erhalten", schließt Schulte.

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