Zentralverband fordert

Handwerk als Partner der Mobilitätswende

Berlin (ABZ). – Am 21. September beriet der Bundestag über den Entwurf zum Mautänderungsgesetz sowie über die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes. Zur Bedeutung dieser beiden Gesetzentwürfe für die Mobilität des Handwerks erklärte Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): "Mobilität ist für viele Handwerksbetriebe ein Schlüsselthema, ob bei der wohnortnahen Versorgung von Kundinnen und Kunden, bei Fahrten zu Serviceeinsätzen oder zu Baustellen sowie für den Transport von Arbeitsmaterialen."

Die Mobilitätswende werde nicht nur durch das Handwerk gestaltet, sondern wird auch im Handwerk selbst zu vollziehen sein. Damit das Handwerk seinen Beitrag zu einer erfolgreichen Mobilitätswende leisten könne, müsse diese politisch so flankiert werden, dass sie auch den Mobilitätsansprüchen des Handwerks gerecht werden könne. Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf zum Mautänderungsgesetz greife die Notwendigkeit leistungsfähiger und bezahlbarer Mobilität des Handwerks auf: Von der geplanten Ausweitung der Maut auf den Gewichtsbereich von 3,5 bis 7,5 Tonnen ab Mitte 2024 sollen Handwerksbetriebe ausgenommen werden, so der Verband. Diese auf europäischem Recht basierende "Handwerkerausnahme" müsse auch im parlamentarischen Verfahren erhalten bleiben, um Betriebe nicht zusätzlich finanziell zu belasten und dadurch auch Handwerksleistungen wie etwa im Wohnungsbau noch weiter zu verteuern.

Mit der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes berate der Bundestag außerdem über eine Reform, die die bisherigen verkehrspolitische Zielvorgabe zur "Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs" erweitern und so der Mobilitätswende in Städten und Regionen einen tragfähigen Rahmen verleihen solle. "Städten und Kommunen muss ermöglicht werden, moderne Verkehrskonzepte zu erstellen, die das Handwerk zum Partner der Mobilitätswende in den Regionen und Städten machen, indem die Mobilitätsbedürfnisse der Betriebe explizit berücksichtigt werden können", sagte Schwannecke.

Im Straßenverkehrsrecht müssen laut Verband aus Sicht des Handwerks neben den neuen städtebaulichen, umwelt- und klimapolitischen Belangen auch Zielvorgaben aufgenommen werden, die die Nahversorgung sowie die Erreichbarkeit ansässiger Gewerbebetriebe sicherstellen würden. Kommunen könnten das Handwerk dann gezielter bei Liefer- und Servicezonen berücksichtigen.

ABZ-Stellenmarkt

Relevante Stellenangebote
Seilbaggerfahrer (m/w/d), Jettingen-Scheppach  ansehen
Leitung (m/w/d) der Abteilung Tiefbau, Pullach im Isartal  ansehen
Bauleiter (m/w/d) für Landschaftsbau- und..., Essen  ansehen
Alle Stellenangebote ansehen

Ausgewählte Unternehmen
LLVZ - Leistungs- und Lieferverzeichnis

Die Anbieterprofile sind ein Angebot von llvz.de

ABZ-Redaktions-Newsletter

Freitags die aktuellen Baunachrichten direkt aus der Redaktion.

Jetzt bestellen