Sachsen gewährt Steuererleichterungen

Dresden (dpa). – Die Finanzämter in Sachsen gewähren aufgrund der hohen Energiepreise steuerliche Erleichterungen für nicht unerheblich wirtschaftlich davon betroffene Steuerpflichtige.

Darauf haben sich die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder nach Angaben des Finanzministeriums in Dresden vor Kurzem geeinigt. Auf Antrag könnten die Behörden nun Vorauszahlungen zur Einkommensteuer- und Körperschaftsteuer herabsetzen, Steuerforderungen stunden und vorübergehend von Vollstreckungsmaßnahmen absehen. "Viele unserer Unternehmen stehen aktuell wegen der deutlich gestiegenen Energiekosten erheblich unter Druck", sagte Finanzminister Hartmut Vorjohann (CDU) laut einer Mitteilung. Die Finanzämter seien angewiesen, "den ihnen zustehenden Ermessensspielraum verantwortungsvoll auszuschöpfen und so unseren Unternehmen ein Stück weit Liquidität zu sichern". In Betracht kommen vor allem Betriebe aus energieintensiven Branchen und sonstige nicht unerheblich wirtschaftlich von den Energiepreisen betroffene Unternehmen, aber auch entsprechend betroffene Selbständige und Freiberufler.

ABZ-Stellenmarkt

Relevante Stellenangebote
Projektleitung (m/w/d) , Heilbronn  ansehen
Techniker*in Tiefbau Team Tiefbau/Fachdienst..., Elmshorn  ansehen
Gerüstbauer mit Fahrerlaubnis C/CE, Sarstedt Heisede  ansehen
Alle Stellenangebote ansehen

Ausgewählte Unternehmen
LLVZ - Leistungs- und Lieferverzeichnis

Die Anbieterprofile sind ein Angebot von llvz.de

ABZ-Redaktions-Newsletter

Freitags die aktuellen Baunachrichten direkt aus der Redaktion.

Jetzt bestellen