App und Infomaterialien zum EWärmeG 2015

Neutrale Arbeitshilfen für Baufachleute geschaffen

STUTTGART (ABZ). - Am 1. Juli tritt in Baden-Württemberg das novellierte Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) in Kraft. Damit Gebäudeenergieberater ihre Kunden optimal beraten können, gibt das Landesprogramm Zukunft Altbau des Umweltministeriums Baden-Württemberg Planungswerkzeuge und Informationsmaterialien zu dem neuen Gesetz heraus. Ein Web-App für mobile Endgeräte mit allen Informationen, ein Excel-Berechnungstool, zwei Broschüren, Präsentationen, FAQs und das Gesetz inklusive Begründung stehen ab Juli als Download oder Link auf www.zukunftaltbau.de, Rubrik Gebäude/EWärmeG bereit. Alle Materialien sind kostenfrei, firmenneutral und von Experten geprüft. Die Arbeitshilfen wurden erstmals auf einem Fachkongress auf der Messe CEB am 20. Mai in Stuttgart vor 350 Architekten, Ingenieuren und Handwerkern vorgestellt.

Ob im Heizungskeller auf der Baustelle oder im Büro: Mit der Web-Applikation kann man per Smartphone oder Tablet auf alle relevanten Informationen zum EWärmeG zugreifen. Dazu gehören die verschiedenen Erfüllungsoptionen für Wohn- und Nichtwohngebäude, das Excel-Beratungsstool und der Gesetzestext mitsamt Begründung. Auch Nachweise, Ausnahmen und Befreiungen sowie Informationen über Fördermittel und Beratungsmöglichkeiten sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen (Frequently Asked Questions, FAQ) sollen künftig über die App verfügbar gemacht werden.

Eine besondere Unterstützung bei der Suche nach dem günstigsten Maßnahmenpaket bietet das Excel-Beratungswerkzeug. Am Bildschirm des Computers am Laptop oder Tablet kann der Berater mit dem Gebäudeeigentümer alle Optionen durchsprechen, die das Gesetz anbietet und so die beste Lösung für jeden Anwendungsfall finden. Wer das Beratungstool auf seinem Computer nutzen möchte, benötigt mindestens eine Excel-Version von 2010. Die Nachweisformulare für die gewählte Variante, die wie bisher der unteren Baurechtsbehörde vorzulegen sind, sollen künftig nach Eingabe von Zusatzinformationen automatisch generiert werden können.

Auch zwei neue Broschüren informieren über das Gesetz: Ein vierseitiger Flyer zum Ausklappen mit Basis-Informationen ist für Hauseigentümer gedacht. Die längere Version mit 32 Seiten erklärt die gesetzliche Regelung detailliert für Fachleute und Endverbraucher. Beide Broschüren gibt es online und gedruckt. Die Printversionen können bei Zukunft Altbau bestellt werden.

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