Beim Gerüstbau

Sicherheit sollte immer an erster Stelle stehen

Roßwein (ABZ). – "Die hohe Zahl der Arbeitsunfälle wegen mangelhafter Gerüste und fehlender Absturzsicherungen ist auch in diesem Jahr das Hauptproblem auf Sachsens Baustellen. Bei mehr als 3200 Kontrollen im Jahr 2018 haben die 15 ausschließlich für Baustellensicherheit zuständigen Mitarbeiter der Landesdirektion Sachsen mehr als 5700 Mängel festgestellt. Allein 1000 der Mängel wurden an Gerüsten festgestellt; knapp 800 waren es bei sonstigen fehlerhaften Absturzsicherungen", heißt es in einer Presseverlautbarung der Landesdirektion Dresden zu der Grundlage einer durchgeführten Großkontrolle. Im Jahr 2018 haben sich dabei laut Landesdirektion im Freistaat Sachsen 45 Arbeitsunfälle an Gerüsten oder wegen fehlender Absturzsicherung ereignet, bei denen drei Bauarbeiter zu Tode kamen. "Für uns hat Sicherheit im Gerüstbau oberste Priorität. Wer hoch hinaus will, muss mit einwandfreier Technik und modernsten Materialien arbeiten können", so Walter Stuber, Geschäftsführer der Roßweiner Gemeinhardt Gerüstbau Service GmbH und gleichzeitig Landesbevollmächtigter für Sachsen der Bundesinnung Gerüstbau. Doch wie die zugrundeliegenden Vorschriften im Detail gestaltet werden sollen, wird seit langem unterschiedlich beurteilt. So drangen die Fachverbände der Gerüstbaubranche auf einen ganzheitlichen und praxisbezogenen Ansatz zum Arbeitsschutz.

Aus ihrer Sicht wurden in der Neuregelung der Technischen Regeln für Betriebssicherheit – Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz Teil 1, kurz TRBS 2121, die Situation auf der Baustelle, das Verhalten der Baubeteiligten und die technischen Sicherungsmöglichkeiten nicht ausreichend in Beziehung gesetzt. Dennoch trat am 11. Februar die Regelung in Kraft. Stuber kennt die Problematiken aus der täglichen Arbeit. Aus seiner Sicht greift der jetzige Ansatz zu kurz, da er nur einen Teil der Gerüstbauformen reglementiert und andere explizit ausschließt. Die Regelungen gelten nicht für fahrbare Arbeitsbühnen, Tragkonstruktionen oder Konsolen- und Bockgerüste. "Trotz der kritischen Haltung zu ihrem Inhalt sehe ich mit der neuen TRBS 2121 eine Chance zur weiteren Steigerung der Arbeitssicherheit im Gerüstbau", betont Stuber weiter. Mit der Neufassung der TRBS 2121 Teil 1 geht ein steigender Investitionsbedarf einher. Dieser trifft nicht nur die spezialisierten Gerüstbauunternehmen, sondern auch Bauhandwerksbetriebe, die Gerüste aufstellen und nutzen. Hierzu zählen Maler, Dachdecker oder Maurer. Die Neuregelung nimmt die Nutzer der Gerüste verstärkt in die Pflicht: Kontrolle des fertigen Gerüsts, der Zugang und der Erhalt des sicheren Betriebs obliegt im Nutzungszeitraum ihnen. Die erhöhten Kosten werden letztlich vor allem bei den Auftraggebern zu Buche schlagen.

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