Deutsche Stiftung Denkmalschutz

Gutachten zum Erhalt der Ahrtal-Brücken vorgelegt

Dernau/Schuld (ABZ). – Der Erhalt der das Ahrtal prägenden denkmalgeschützten Brücken in Dernau, Rech, Dümpelfeld und Schuld ist unproblematisch und machbar.
Brückenbau
Der Ort Schuld in Rheinland-Pfalz nach der Flutkatastrophe. Foto: Roland Rossner/DSD

Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten des Brücken-Fachmanns, Tragwerksplaners und Diplom-Ingenieurs Gregor Stolarski. Dieses Gutachten hatte er im Auftrag der Deutschen Stiftung Denkmalschutz erstellt.

Eine akute Bedrohung sei bei keinem der vier Denkmale erkennbar. Zeitnah sollen weitere Schritte zu einer breiten öffentlichen Diskussion zum möglichen Umgang mit den Brücken erörtert werden.

Notwendige Maßnahmen beziehen sich laut Gutachten durchweg auf die Beseitigung der akuten Flutschäden, insbesondere bei der Wiederherstellung der Gründungen, der Fundamentsohlen und des Kolkschutzes der Bauwerke durch behutsame Wiederauffüllung der Auskolkungen und Vernadelungen oder Verpressungen.

Bei einer Wiederinbetriebnahme müssen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit die Erneuerungen der Rampen, Fahrbahndecken, Rückhaltesysteme für Fahrzeuge und der Geländer erfolgen. Zur Instandsetzung gehört auch die Beseitigung von Eingriffen in die Statik einzelner Brücken durch Versorgungsleitungen. "Die Sanierungen sind mit üblichen technischen Verfahren – Unterwasserbeton, Verpressung, Aufschüttungen – machbar", sagt Stolarski. Um zukünftig gefährliche Aufstauungen an den Brücken in den Orten zu vermeiden, werden Schutzmaßnahmen im Rahmen der Gesamtplanungen des Hochwassermanagements im Ahrtal bereits vor den Ortschaften empfohlen.

Zur Reduzierung der Fließgeschwindigkeit können neben ländlicher Retention gezielt und direkt an den Brücken eingesetzte Hochwasserentlastungsbauwerke wie Stollen, Kanäle und Bypass-Lösungen mit die Bauwerke ergänzenden Vorlandbrücken ebenso beitragen wie die Rückgängigmachung seitlicher Einzwängungen des Flussbetts vor und in den Brücken. Zur Verbesserung der Ufersituation sei insbesondere die regelmäßige Beseitigung von Verlandung und Hochwasserschotterablagerungen notwendig.

Bei allen betreffenden Brücken habe bisher ein ausreichend dimensionierter Kolk- und Hochwasserschutz gefehlt. Das führte unter anderem in Rech zum Einsturz der gesamten rechten Brückenpartie. An dieser Schadstelle schlägt das Gutachten einen bewusst neuartig konzipierten Brückenteil ohne Pfeiler vor. Mit den Erfahrungen aus dem Flutgeschehen lassen sich erweiterte Schutzmaßnahmen durch gezielte seitliche Umgehungen oder Öffnungen einrichten.

Die Instandsetzungen der Brücken sind nach Aussage der Gutachten deutlich wirtschaftlicher als Ersatzneubauten und kommen dem gesetzlichen Schutzauftrag der Denkmale nach. "Der Erhalt und die hochwassertechnische Ertüchtigung der Brückendenkmale ist eine wichtige Investition in die Zukunft des Ahrtales – gerade auch als touristische Destination. Erste Konzepte für eine verbesserte touristische Einbindung der Brücken unter der Überschrift "Das 7-Brücken-Land" liegen von einer örtlichen Initiative bereits vor", erläutert Dr. Steffen Skudelny, Vorstand der Deutschen Stiftung Denkmalschutz.

Mit der Vorlage der Gutachten will die Deutsche Stiftung Denkmalschutz die Diskussion um den Umgang mit den ortsbildprägenden Brücken um wichtige Aspekte erweitern.

Die Brücken seien nicht Ursache der Flutkatastrophe, ihre Beseitigung daher kein sinnvoller Beitrag zur Vermeidung zukünftiger Hochwasserschäden. Dafür müssten insbesondere die Verringerung der Fließgeschwindigkeit der Ahr im Rahmen der Hochwasserschutzmaßnahmen thematisiert werden.

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