Im Baurecht
Digitalisierung und Beschleunigung gefordert
Statt drei Monaten haben die Behörden künftig nur noch einen Monat Zeit, um Bauleitpläne zu genehmigen. Die Beteiligungsverfahren, bei denen Bürger ihre Einwände vorbringen können, sollen im Regelfall digital durchgeführt werden. Vereinfacht wird mit der Reform zudem die Bürgerbeteiligung bei Bauleitplänen, um die Verfahren zu verkürzen.
Als Konsequenz aus der Flutkatastrophe im Ahrtal beinhaltet die Novelle darüber hinaus eine Sonderklausel für Katastrophenfälle. Durch die Möglichkeit, Vorschriften des Baugesetzbuchs befristet auszusetzen, soll in den betroffenen Gebieten der Wiederaufbau schneller gehen. Ferner wird das Sonderbaurecht, das derzeit den Bau von Flüchtlingsunterkünften vereinfacht, bis Ende 2027 verlängert und auf soziale Einrichtungen wie Schulen und Kitas erweitert.