Fachkräftegewinnung

Erleichterung im Einwanderungsrecht

Bonn (ABZ). – Ein gemeinsam vom Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) sowie vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vorgelegter Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Einwanderungsrechts hat die Zielsetzung jährlich 50.000 ausländische Arbeitskräfte zusätzlich anzuziehen, informiert die Bundesvereinigung Mittelständische Bauunternehmen e. V. (BVMB).
Fachkräftemangel Fachkräftesicherung
Ein neuer Gesetzentwurf soll die Einwanderung für Bürger aus Staaten außerhalb der Europäischen Union vereinfachen. Es wird die Einführung eines Punktesystems für beruflich oder akademisch gebildete Ausländer vorgesehen. Foto: picture alliance/dpa | Christoph Schmidt

Der Verband sieht mit den geplanten Maßnahmen einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung, um die Gewinnung von dringend benötigten Fachkräften für die Bauwirtschaft zu beschleunigen. Der Gesetzesentwurf der Ministerien enthält demnach verschiedene Ansätze, die die Einwanderung für Bürger aus Staaten außerhalb der Europäischen Union vereinfachen soll. Hierzu zähle unter anderem die Einführung eines Punktesystems für beruflich oder akademisch gebildete Ausländer, die in Deutschland einer regelmäßigen Tätigkeit nachgehen wollen, ohne schon über einen Arbeitsvertrag zu verfügen.

Je nach Qualifikation, Alter, Berufserfahrung und Sprachkenntnissen sollen Punkte erworben werden können, für die dann eine sogenannte Chancenkarte ausgestellt werde. Die Chancenkarte gelte zunächst ein Jahr und erlaubt Probebeschäftigungen. Weiterhin ist laut Verband geplant, dass eine anerkannte Fachkraft in Deutschland zukünftig prinzipiell in jedem nicht reglementierten Beruf arbeiten darf.

Das ermögliche ausgebildeten Fachkräften auch andere, nicht mit dem ursprünglich erlernten Beruf verwandte Tätigkeiten auszuüben. Die Entfristung der sogenannten Westbalkanregelung sei ein weiterer positiver Schritt, um den Fachkräftemangel aktiv zu bewältigen. Staatsangehörige verschiedener europäischer Länder könnten bereits seit dem Jahr 2016 ohne Nachweis einer formalen Qualifikation zum Arbeiten nach Deutschland einreisen.

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