Landesbauordnung

Razavi will Widerspruchsverfahren im Baurecht kippen

Die Landesbauordnung soll radikal verändert werden - erste Ideen zur Reform stellte das Wohnungsbauministerium nun vor. Damit sollen die Verfahren beschleunigt werden.

Stuttgart (dpa). - Die Wohnungsbauministerin von Baden-Württemberg, Nicole Razavi (CDU), will eine schnellere Genehmigung von Bauvorhaben im Südwesten erreichen. Razavi sagte in Stuttgart, Bund und Länder müssten zusammen alles dafür tun, dass der Motor beim Wohnungsbau nicht ausgehe. „Alles, was den Wohnungsbau erschwert und verteuert, muss auf den Prüfstand.” Die CDU-Politikerin plant eine Novelle der Landesbauordnung und schlägt unter anderem die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens vor, um die Genehmigungsverfahren von Bauanträgen zu verkürzen.

Gegen einen genehmigten Bauantrag können Bauherren und Nachbarn derzeit Widerspruch einlegen. Das Verfahren dauert im Schnitt zwischen 6 und 14 Monaten, wie das Ministerium weiter mitteilte. Solche Einsprüche endeten oftmals aber erfolglos. Bei einer Abschaffung des Widerspruchsverfahrens müssten die Betroffenen dann gleich vor Gericht ziehen. Denn strittige Rechtsfragen würden im Regelfall ohnehin gerichtlich entschieden, argumentierte Razavi weiter.

Wenn sich die CDU-Politikerin durchsetzt, muss die entsprechende Regelung in der Verwaltungsgerichtsordnung des Landes durch das Justizministerium gestrichen werden. In Bayern ist dem Ministerium zufolge die Möglichkeit des Widerspruchs schon abgeschafft worden.

Razavi sagte: „Um Bauen einfacher, schneller und kostengünstiger zu machen, müssen wir die Schlagzahl weiter erhöhen.” Die CDU-Politikerin spricht sich zudem dafür aus, in die Landesbauordnung eine sogenannte Genehmigungsfiktion einzuführen. Vollständige Bauanträge würden dann den Angaben zufolge knapp drei Monate nach der Entscheidung automatisch als genehmigt gelten, eine förmliche Genehmigung durch die Baurechtsbehörde bräuchte es nicht mehr.

Der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags, Alexis von Komorowski, unterstützte den Vorstoß zur Abschaffung des Widerspruchverfahrens. Die Landkreise forderten schon seit geraumer Zeit einen effektiven Aufgaben- und Standardabbau. Vor diesem Hintergrund sei es absolut zielführend, das Widerspruchsverfahren auf breiter Front abzuschaffen. Dies gelte auch für den Bereich des Baurechts.

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