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Kalkulationsirrtum berechtigtnicht zur Anfechtung

von: RA Sophia Noll

Darum geht's: Wer den Preis ermittelt und seinem Angebot zugrunde legt, trägt auch das Risiko, dass die Kalkulation stimmt.In dem durch das OLG Stuttgart mit Urteil vom 16. Mai 2024 (2 U 146/22) entschiedenen Fall kalkulierte der Unternehmer die Preise für Betonstahl und Betonstahlmatten für Unterstützungskörbe versehentlich nach dem Kilopreis, obwohl die Ausschreibung der…

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