Baurecht

Das Aufmaß als Fälligkeitsvoraussetzung des Werklohns

von: Rechtsanwalt & Notar A.D. Prof. Rudolf Jochem
Bei einem Bauvertrag nach VOB/B erfolgt die Werklohnberechnung nach den vereinbarten Einheitspreisen für Zahl, Maß und Gewicht der ausgeführten Leistungen. Der Bauunternehmer hat nach Fertigstellung der beauftragten Leistung eine Mengenermittlung aufgrund der ihm vorliegenden Ausführungspläne vorgenommen und diese seiner Rechnung beigelegt und den Werklohnbetrag eingeklagt.

Das Kammergericht Berlin hat das klageabweisende Urteil des Landgerichts mit Beschluss vom 17.01.2023, Az.: 27 U 11/22, bestätigt. Es hat den Nachweis des Werklohns als nicht ausreichend erachtet und das klageabweisende Urteil des Landgerichtes damit in vollem Umfang bestätigt.

Die Abrechnung eines Einheitspreisvertrages hat danach nach Aufmaß zu erfolgen, das stets vor Ort zu nehmen ist; denn die Rechnung des Unternehmers muss für den Auftraggeber nachvollziehbar und prüfbar sein.

Für den Einheitspreisvertrag bedeutet dies, dass mit dem Aufmaß vor Ort die genauen Mengen, Maße und Gewichte der ausgeführten Arbeiten entsprechend den Positionen des dem Vertrag zugrunde liegenden Leistungsverzeichnisses für den Auftraggeber nachvollziehbar der Rechnung beizufügen sind. Das ist eine Fälligkeitsvoraussetzung und solange dies nicht vorliegt, ist der Bauherr zur Zahlung des Werklohns nicht verpflichtet.

Praxishinweis: Es empfiehlt sich in jedem Falle, das Aufmaß für die Abrechnung des Einheitspreisvertrages gemeinsam mit dem Bauherrn zu nehmen, so wie es § 14 Nr. 2 S. 1 VOB/B auch den Parteien anregt.

Ein gemeinsam genommenes Aufmaß vermeidet Streitigkeiten über diesen wichtigen Punkt für die Feststellung des Werklohns.

-----------------------------------------------------------

Kanzlei: RJ Anwälte Jochem Partnerschaftsgesellschaft mbH, Wiesbaden

ABZ-Stellenmarkt

Relevante Stellenangebote
Bauleiter* für unsere gewerblichen Bauvorhaben, Stuttgart  ansehen
Leiter (m/w/d) des Gebäudemanagements, Leer  ansehen
Baumaschinen-, Landmaschinen- oder LKW-Mechaniker..., Aesch  ansehen
Alle Stellenangebote ansehen
Autor

Rechtsanwalt & Notar A.D. Prof. Rudolf Jochem

RJ Anwälte, Jochem Partnerschaftsgesellschaft mbB

RJ-Anwälte ist eine überregional tätige Rechtsanwaltskanzlei mit Notariat spezialisiert auf Fragen des Bau- und Immobilienrechts.

https://www.rj-anwaelte.de

Ausgewählte Unternehmen
LLVZ - Leistungs- und Lieferverzeichnis

Die Anbieterprofile sind ein Angebot von llvz.de

ABZ-Redaktions-Newsletter

Freitags die aktuellen Baunachrichten direkt aus der Redaktion.

Jetzt bestellen