Tarifverhandlungen

Bauwirtschaft lehnt Schlichterspruch ab

Berlin (ABZ). - Der Schiedsspruch im Schlichtungsverfahren zum Bau-Mindestlohn am 24. März wird von der Arbeitgeber-Tarifgemeinschaft (Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und Zentralverband des Deutschen Baugewerbes) abgelehnt. Die Ablehnung des Schlichterspruchs durch die Arbeitgeber erfolgt aus mehreren Gründen: Zum einen stellt die vorgeschlagene Erhöhung eine nicht zu rechtfertigende Verteuerung einfachster Tätigkeiten im Baugewerbe dar. Zum anderen blickt die Baubranche in Folge des Ukraine-Kriegs besorgt in die Zukunft; die aktuelle Preis- und allgemeine wirtschaftliche Entwicklung lassen wenig Spielraum zu, verlässliche Prognosen sind derzeit nicht möglich. Jutta Beeke, Vizepräsidentin des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie und Verhandlungsführerin der Arbeitgeber, erklärte: „Der Automatismus, einen einheitlichen Branchenmindestlohn erst an eine Inflationsrate zu koppeln und danach exakt mit den höheren Tarifentgelten anzu passen, stellte sich auf Seiten der Arbeitgeber als eine zu große Selbstbeschränkung freier Tarifverhandlungen dar. Hinzu kommt, dass diese Vereinbarung keine ausdrückliche Kündigungsmöglichkeit vorsieht.“ Uwe Nostitz, Vizepräsident des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, ergänzt: „Eine vernünftige Tarifpolitik muss auf die momentan unüberschaubare Branchensituation Rücksicht nehmen, vorsichtig vorausschauend agieren und Planungssicherheit geben. Wir werden die Festlegung der Höhe eines eigenständigen Bau-Mindestlohns weder dem Gesetzgeber noch dem Zufall überlassen.“

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