Verbände fordern Ausnahmeregelung für Abfälle in Lieferkettengesetz
Unüberwindbare Hürden
Den Recyclingunternehmen ist es schlichtweg nicht möglich, die angelieferten Abfälle bis zum Ursprungsrohstoff zurückzuverfolgen, wie dies im Rahmen der vorgeschriebenen Sorgfaltspflichten gefordert würde, machten die Verbände in ihrem gemeinsamen Brief deutlich. Dies liege zum einen an der Vielzahl der Betriebe und Abfallerzeuger, die Material anliefern, und zum anderen daran, dass Abfälle von Handwerksbetrieben oder aus Baumaßnahmen vermischt und in unterschiedlichen Qualitäten bei den Recyclern eintreffen.
Zudem wurden vermischte Abfälle bereits als Produkte einer Lieferkettenprüfung unterzogen. Es dürfe nicht sein, dass eine Fallkonstellation, in der Produkte hergestellt oder ohne entsprechende Prüfung in Verkehr gebracht wurden, bevor das Gesetz in Kraft getreten ist, zulasten der Entsorgungswirtschaft geht, betonten die Verbände.
Eine Ausnahmeregelung analog der EU-Konfliktmineralienverordnung könne laut bvse dazu beitragen, die Unsicherheiten für Recyclingunternehmen im Zusammenhang mit der Lieferkettenverantwortung zu minimieren und die Lieferkette zu schützen, die die inländische Abfallbehandlung sicherstellt, hoben die Verbände hervor.
Der Rat der Europäischen Union, das EU-Parlament und die EU-Kommission haben sich im Dezember auf einen Kompromiss zur EU-Lieferkettenrichtlinie geeinigt, die Unternehmen verpflichten soll, den Schutz der Menschenrechte entlang ihrer gesamten Lieferkette zu garantieren.