Wegen Haushaltssperre
KfW stoppt zunächst vier Förderprogramme
Frankfurt am Main (dpa). – Das Karlsruher Haushaltsurteil hat Folgen für Förderprogramme der staatlichen Förderbank KfW. Die KfW verhängte einen vorläufigen Antrags- und Zusagestopp für vier Programme aus dem Bereich Wohnen und Bauen. Mit sofortiger Wirkung könnten bei dem Bundesbauministerium dafür keine Anträge mehr gestellt sowie alle vorliegenden Anträge nicht mehr zugesagt werden, teilte die Förderbank mit. Bereits zugesagte Förderdarlehen und Investitionszuschüsse dieser Programme seien von der Haushaltssperre nicht betroffen. Konkret handelt es sich um das Programm "Altersgerecht Umbauen", das kommunale Förderprogramm "Energetische Stadtsanierung", die Förderung genossenschaftlichen Wohnens sowie das BMWSB-Härtefallprogramm für Wohnungsunternehmen infolge der gestiegenen Energiekosten.
Darüber hinaus könnten weitere Programme der Förderbank betroffen sein. "Wir stehen im Austausch mit allen auftraggebenden Ressorts, ob der Antrags- und Zusagestopp auch auf weitere Programme anzuwenden ist", teilte die KfW mit. Das Institut erhält im Rahmen seiner Förderung von verschiedenen Bundesministerien Mittel, die es für Investitionszuschüsse, Tilgungszuschüsse oder die Verbilligung der Zinsen in bankdurchgeleiteten Kreditprogrammen einsetzt. Aktuell prüften die jeweiligen Ministerien, ob und welche Haushaltstitel, die sie für KfW-Förderung einsetzen, von der Ausgabensperre betroffen seien, erläuterte die Förderbank. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Umwidmung von 60 Milliarden Euro im Haushalt 2021 für nichtig erklärt. Da die genauen Auswirkungen auch auf den regulären Haushalt noch unklar sind, entschied das Finanzministerium, vorsorglich bestimmte Zusagen aller Ministerien für kommende Jahre im Haushalt zu sperren.