Arbeitsschutz

Verantwortung der Arbeitgeber steigt

CWS Arbeitssicherheit
Werner Munnich ist PSA-Experte bei CWS. Das Unternehmen vermietet Berufskleidung. Foto: CWS

Dreieich (ABZ). – Arbeitsschutz spielt eine immer wichtigere Rolle in Unternehmen und Betrieben. Zu den Pflichten des Arbeitgebers gehört es auch, die Schutzkleidung, auch Persönliche Schutzausrüstung (PSA) genannt, auszuwählen. Der Arbeitgeber haftet nach der PSA-Benutzungsverordnung der Bundesregierung für die Unversehrtheit seiner Mitarbeiter. Einen Großteil dieser Verantwortung können Unternehmen abgeben, indem sie einen Dienstleister für Berufskleidung beauftragen. Was sich wie ein Service für Großunternehmen anhört, lohnt sich nach Meinung des PSA-Experten bei CWS, Werner Münnich, bereits für Kleinbetriebe. Das Unternehmen CWS ist nach eigenen Angaben deutscher Marktführer für Berufskleidung im Mietservice. Wer Schutzkleidung einsetze, sollte sich für den Mietservice entscheiden, sagt er. Die Anzahl der Mitarbeiter spiele dabei keine Rolle. Denn sonst sei die Verantwortung für die Betriebe zu groß. "Es gibt viele gesetzliche Bestimmungen und Risiken, die ohne professionellen Service unmöglich einzuhalten sind", sagt er.

Neben dem Arbeitsschutzgesetz würden zu diesen Bestimmungen auch die Arbeitsstättenverordnung oder die PSA-Benutzungsverordnung gehören, hinzu kämen Vorschriften von Berufsgenossenschaften und ähnlichen Unfallversicherungsträgern. Diese würden beispielsweise auch das Zusammenspiel verschiedener PSA regeln wie der Art der Handschuhe und der passenden Ärmellänge der Berufskleidung dazu.

Auch die Vorschriften bei der Beschaffung von PSA würden zunehmen. Im April 2019 sei die neue PSA Verordnung 2016/425 in Kraft getreten, die Unternehmen und Hersteller mit mehr Verantwortung belege. PSA-Kleidung müsse nun alle fünf Jahre neu überprüft und zertifiziert werden. Und es gehe nicht nur darum, die richtige Kleidung und auch die richtige PSA für jeden Mitarbeiter auszuwählen, sondern auch darum, diese professionell zu pflegen und instandzuhalten. Auch wenn Sicherheitsbeauftragte großer Unternehmen gut geschult seien und die Gesetzeslage kennen würden, würden sie nicht selbstständig die Arbeitskleidung pflegen und kontrollieren. Ein Serviceanbieter übernehme zum einen rechtlich die Verantwortung und sorge zum anderen dafür, dass geschultes Personal die Schutzkleidung fachgerecht waschen und instandhalten würde.

"Wir haben bei CWS einen offiziell zertifizierten Aufbereitungsprozess für PSA, jeder Schritt ist genau vorgegeben", erläutert Münnich. Gerade für den langfristigen Einsatz von PSA müsse die Kleidung kontinuierlich kontrolliert werden. Manche Kleidung bedürfe zum Beispiel einer sogenannten Hydrophobisierung, einer Art Imprägnierung, mit der beispielsweise Wetterschutz- oder Chemikalienschutzkleidung behandelt werde. Das könne nicht von einem Laien durchgeführt und müsse bei einer bestimmten Temperatur flächendeckend vorgenommen werden. "Stellen wir in der Qualitätskontrolle fest, dass die Kleidung nicht mehr sicher für den Träger ist, tauschen wir sie umgehend gegen neue Kleidung aus."

Bei Reparaturen von PSA sei Fachwissen nötig. So müssten benutzte Garne bei bestimmter PSA flammfest sein. Es müsse mit den Originalmaterialien gearbeitet werden. PSA müsste vorsichtig repariert werden, da Gewebe aufbrechen könnte und dadurch die Schutzfunktionen unterbrochen würde. Das ganze Handling der Kleidung, von Änderungen über Pflege bis Instandhaltung, sollte von Fachpersonal vorgenommen werden. Dies werde auch in den allgemein gültigen SUCAM-Dokumenten, dem Leitfaden für Auswahl, Gebrauch, Pflege und Instandhaltung von Schutzkleidung, gesetzlich vorgegeben. Unternehmen könnten von der Erfahrung und Expertise von textilen Serviceanbietern profitieren, die Kenntnisse über Textilien, deren Aufbereitung sowie die gesetzlichen Vorgaben haben.

Bei Schutzkleidung, also Berufskleidung mit besonderen Schutzfunktionen, wie für Hitze-Flammschutz oder mit Warnschutz, sei eine besondere Handhabung nötig. Es gebe bestimmte Vorgaben, je nach Modell, wie die Kleidung beschaffen sein sollte. Ist etwa die Hose zu lang, darf diese nicht einfach gekürzt werden. Bei Warnschutzkleidung gibt es zum Beispiel die Vorgabe, dass zwischen Reflektor und Hosenbeinende 5 cm liegen müssen. Es gibt strenge Regeln dazu, ob und wie die Kleidung verändert werden darf. Wenn Namens- oder Logoembleme auf der Kleidung angebracht werden, so müssen diese aus geeignetem Material bestehen und an der richtigen Position angebracht werden. Dies hängt von der Zertifizierung der Kleidung und den Herstellerinformationen ab.

Wer im Unternehmen das Thema Berufskleidung verantworte, sollte sich im Zweifelsfall von einem Profi beraten lassen, rät Münnich.

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