„Gebäudetyp E“

DIN-Normen sind keine Rechtsnormen, sondern Empfehlungen

von: Rechtsanwalt & Notar Johannes Jochem
Darum geht's: Das Gebäudeenergiegesetz GEG ist in aller Munde. Die Presse spricht von Heizungsgesetz, Wärmewende, "Brüsseler Heizhammer" und Wärmepumpenzwang. Solaranlagen und PV-Balkonanlagen werden beworben und sind zum Teil über Discounter zum Verkauf angeboten.
Rechteck Normen
Alte ausrangierte Heizkörper liegen nach einer Gebäude-Sanierung in einem Innenhof. Sowohl die nationale Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland als auch die künftig aktualisierte EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden EPBD (Energy Performance of Buildings Directive) werden eine Vielzahl an Anforderungen an Bestandsgebäude und Neunbauten vorsehen. Foto: picture alliance/dpa | Daniel Karmann

Die Architektenschaft hat den Begriff "Gebäudetyp E" ins Spiel gebracht, der mittlerweile auch von Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgegriffen wurde und verstärkt in Bayern im Gespräch ist.

Bedeutung für die Praxis

Sowohl die nationale Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland als auch die künftig aktualisierte EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden EPBD (Energy Performance of Buildings Directive) werden eine Vielzahl an Anforderungen an Bestandsgebäude und Neunbauten vorsehen. Hieraus ergeben sich öffentlich-rechtliche Aspekte, wie bereits das seit jeher bestehende Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dessen Vorgänger Energieeinsparverordnung EnEV, das zum Beispiel Bußgeldvorschriften vorgesehen hat. Daneben gelten auch zivilrechtliche Aspekte des Nachbarrechts, zum Beispiel, wenn Wärmepumpen als bauliche Anlagen den erforderlichen Abstand zum Nachbargrundstück nicht einhalten. Denn wie jede Pflasterfläche, jedes Mäuerchen und Zäune sind auch solche technischen Geräte per se bauliche Anlagen im Sinne der jeweiligen Landesbauordnungen.

Beim Gebäudetyp E "E – wie einfach" aber auch "E – wie experimentell" geht es darum, bisherige allgemein anerkannte Regeln der Technik, vor allem solche, die dem Komfort dienlich sein sollen, beiseite zu lassen im Ziel einer energetischen aber kostengünstigen Bauweise. Hierbei wird es Aufgabe der Planer sein, über die damit einhergehenden Einbußen ausreichend aufzuklären und Aufgabe der Versicherungswirtschaft sein, entsprechend ihre Versicherungsbedingungen insbesondere Ausschlüsse anzupassen.

Im Bereich der Denkmalpflege kommen neue Betrachtungsweisen hinzu, zum Beispiel, wie auch denkmaluntypische Solaranlagen an Dächern denkmalgeschützter Gebäude oder Ensembles zugelassen werden können.

Die Kanzlei RJ Anwälte veranstaltet hierzu mit Kooperationspartnern am 15. September 2023 in Wiesbaden ein Bau- und Architektenrechtsgespräch Spezial.
Informationen zum Tagungsprogramm, Anmeldung, Anreise und Fortbildungspunkten können über Kanzlei@rj-anwalte.de angefragt werden.

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Kanzlei: Anwälte Jochem Partnerschaftsgesellschaft mbH, Wiesbaden

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Autor

Rechtsanwalt & Notar Johannes Jochem

RJ Anwälte, Jochem Partnerschaftsgesellschaft mbB

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