BIM – Grundlagen und Begriffe vom Anwalt erklärt

Planen und Bauen mit BIM in der Praxis

von: RA Christian C. Esch
Köln. – Bei der Umsetzung von BIM-Projekten in der Realität steckt der Teufel weiterhin in den Details, sagt Rechtsanwalt Christian C. Esch und gibt Tipps, wie Probleme vermieden werden können.
Bau digital
Planen und Bauen mit BIM kann einige Probleme der Kooperation und Koordination zwischen Planern, Bauunternehmen und Bauherrn bei richtiger Anwendung verringern. Was in der Praxis zu beachten ist, erläutert RA Christian C. Esch. Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Klaus-Dietmar Gabbert

Building Information Modeling (BIM) ist in aller Munde. Mit dieser kooperativen, bauteilbasierten, 3D-Planungsmethode werden alle Probleme des modernen Planens und Bauens beseitigt werden und ein goldenes Zeitalter des Bauens anbrechen. Tatsächlich sind die Heilsversprechen des Planens und Bauens mit BIM nicht ganz so weitgehend und in der Realität steckt der Teufel weiterhin in den Details. Gleichwohl kann das Planen und Bauen mit BIM einige Probleme der Kooperation und Koordination zwischen Planern, Bauunternehmen und Bauherrn bei richtiger Anwendung zumindest verringern.

Es stellt sich zunächst die Frage: was genau ist BIM? Bei einer Planung mit BIM wird – vereinfacht – anstatt von zwei- oder dreidimensional präsentierten Plänen aus Linien ein Modell aus Bauteilen erstellt, vergleichbar mit einem extrem komplexen Minecraft-Gebäude. Den Bauteilen können Eigenschaften wie Materialität, Aufbau, Einbauanweisungen oder sogar Wartungszyklen zugewiesen werden. In einem 3d-BIM wird dieses Modell zudem auf Kollisionen und Widersprüche der einzelnen Planungsdisziplinen geprüft, um so einen reibungslosen Bau zu gewährleisten. Bei einem 4d-BIM wird zudem die spätere Errichtung in temporärer Hinsicht simuliert, um so die optimale Abfolge der Gewerke zu erreichen. Ein 5d-BIM ermöglicht zudem die exakte Mengenermittlung zu einem frühen Zeitpunkt und gewährt dadurch eine höhere Kostensicherheit. Bei einem 6d-BIM schließlich werden Informationen für den späteren Gebäudebetrieb (Computer Assisted Facility Management CAFM) mit berücksichtigt.

Ziele und Anwendungsfälle

Wie alle neuen Begriffe ist BIM immer eine Sache der Auslegung. Es gibt gegenwärtig noch keine allgemein verbindlichen Standards, mit denen ein BIM-Projekt allgemeingültig definiert werden kann. Vielmehr ist es erforderlich, dass der Auftraggeber eines BIM-Projekts vor Projektbeginn genau definiert, welche BIM-Ziele er erreichen will. Hierzu gibt es mittlerweile von mehreren Anbietern (etwa der AHO, der BIM Allianz oder BIM Hamburg) umfangreiche Kataloge mit möglichen BIM-Zielen, von denen sich ein Auftraggeber inspirieren lassen kann.

Solche Ziele können zum Beispiel sein: Erhöhung der Planungseffizienz- und -sicherheit, Vermeidung von Widersprüchen der Planung, bessere Verständlichkeit der Planung für Nutzer oder bei Öffentlichkeitsbeteiligung, verbesserte Kenntnisse über verbaute Materialien, deren ökologischen Fußabdruck und deren spätere Verwertung (cradle to cradle-Prinzip), und so weiter.

Diese Ziele werden durch BIM-Anwendungsfälle umgesetzt, die ebenfalls definiert werden müssen, um so einen messbaren Maßstab für die Leistungserbringung zu setzen. Anwendungsfälle geben dabei konkret vor, welche Maßnahmen die Planungsbeteiligten treffen sollen, um die Ziele des Auftraggebers zu erreichen. Diese werden häufig bestimmten Leistungsphasen zugewiesen und geben konkrete Pflichten an die Projektbeteiligten (zum Beispiel Kollisionsprüfungen, Koordination der Leistungsbilder, Ableiten von Plänen für Genehmigungsverfahren, Augmented-Reality-Anwendungen, aber auch Baufortschrittskontrolle, Änderungsmanagement und CAFM).

Neue Rollen

Neue Methoden erfordern nicht selten neue Rollen. Bei BIM-Projekten werden typischerweise zusätzlich zu den normalen Projektbeteiligten ein BIM-Manager und ein BIM-Gesamtkoordinator eingesetzt.

Der BIM-Manager übt auf Auftraggeberseite eine projektsteuernde Funktion aus. Er ist dafür verantwortlich den Auftraggeber in Bezug auf die Festlegung und Umsetzung seiner BIM-Ziele zu beraten und die übrigen Projektbeteiligten in Bezug auf alle BIM-Fragen zu steuern und zu überwachen. BIM-Manager können In-House, in Personalunion mit der Projektsteuerung oder als eigener, zusätzlicher Berater tätig werden. Besonders für unerfahrene Auftraggeber ist ein externer BIM-Manager unabdingbar.

Der BIM-Gesamtkoordinator ist für das Zusammenführen der einzelnen Fachmodelle aller Planer verantwortlich. Grundsätzlich arbeitet jedes Leistungsbild an einem eigenen fachspezifischen Modell. Diese müssen durch den BIM-Gesamtkoordinator zusammengeführt und auf Widersprüche und Konflikte überprüft werden. Typischerweise ist die Funktion beim Architekten oder Generalplaner angesiedelt. In der Regel geht sie über die bloße Architektenleistung der Koordination der Fachplaner hinaus und stellt insoweit eine Besondere Leistung dar.

Grundlegende Dokumente

Der Auftraggeber legt seine BIM-Ziele und die von ihm gewünschten BIM-Anwendungsfälle in so genannten Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA) fest. Dieses Dokument bildet die Grundlage für alle BIM-Themen im Bauvorhaben und bildet die Grundlage sowohl der Verträge mit dem Projektsteuerer und den Planern als auch mit den Bauverträgen (soweit BIM in der Bauphase gewünscht ist). Wie jede gute Verfassung sollten die AIA kurz und knapp formuliert sein und sich auf die wesentlichen Vorgaben beschränken.

Auch wenn im Markt teilweise AIA mit mehr als 100 Seiten im Umlauf sind, zeigt die Praxis, dass vielfach eine einfache, klar formulierte DIN-A4-Seite völlig ausreichend sein kann. Sicherlich wächst der Umfang je nach Erfahrung des Auftraggebers und dessen Bedürfnissen an BIM an.

Rechtliches Neuland bildet der auf Basis der Vorgaben des AIA erstellte BIM-Abwicklungsplan (BAP). Im Gegensatz zu allen klassischen Vertragsdokumenten wird der BIM-Abwicklungsplan erst nach Abschluss der Projektverträge gemeinschaftlich zwischen den Projektbeteiligten erarbeitet und ist innerhalb gewisser Grenzen dynamisch. Ziel des BAP ist die praktische Umsetzung der vom Auftraggeber in den AIA vorgegebenen BIM-Ziele und BIM-Anwendungsfälle. Um diese optimal zu erreichen, wird bei der Erstellung des BAP die Fachkunde der Projektbeteiligten genutzt, die gemeinsam, in der Regel unter Steuerung und Anleitung des BIM-Managers, Leitlinien für den täglichen gemeinsamen Umgang, Datenaustausch und die Kommunikation erstellen. Je nach eigener Projekterfahrung wird der Auftraggeber mehr oder weniger umfangreiche Vorgaben machen, die bei der Erstellung des BAP zu berücksichtigen sind. Nach gemeinsamer Erstellung und Verabschiedung wird der BAP dann für alle Parteien verbindlich, wobei grundsätzlich die Möglichkeit verbleibt, bei Hinzufügen neuer Projektbeteiligter (insbesondere der Bauausführenden) notwendige Anpassungen vorzunehmen.

Weitere rechtliche Besonderheiten von BIM werden typischerweise in den Besonderen Vertragsbedingungen BIM zusammengefasst, die ebenfalls für alle Verträge eines Auftraggebers – auch über mehrere Projekte hinaus – identisch bleiben. Allen offiziellen BIM-Veröffentlichungen ist die Betonung der kooperativen Planungsmethode wichtig. Dies ist mehr als ein Signal an den Zeitgeist.

BIM eignet sich aufgrund der notwendigen engen Abstimmung unter den Projektbeteiligten besonders dazu, kooperative Aspekte in ein Bauvorhaben zu integrieren. Allein durch die gemeinsame Erstellung des BAP entsteht bereits ein wesentlich besseres Gleichgewicht in der Planungsphase, das durch Projektversicherungen, innovative Vergütungsmodelle oder Integrated Project Alliance-Modelle (IPA) in einer Vielzahl von Projekten noch umfangreich weiter ausgeprägt wird.

BIM ist nicht geeignet, alle Konflikte unter den Projektbeteiligten zu beseitigen, stellt aber eine Grundlage für eine bessere Zusammenarbeit aller Beteiligten dar.

Single Source of Truth

Bei der Erstellung von BIM-Modellen entstehen leicht immense Datenmengen. Um die Projekte bearbeitbar zu halten, sind die Begriffe Datensparsamkeit und Single Source of Truth von besonderer Bedeutung. Das Ziel der Datensparsamkeit soll verhindern, dass die mit den einzelnen Objekten verknüpften Daten so umfangreich werden, dass eine sinnvolle Bearbeitung des Modells nicht mehr möglich ist.

Der Begriff der Single Source of Truth beinhaltet das Konzept, dass zwar mehrere Planungsschritte nebeneinander existieren können und auch Pläne aus dem Modell abgeleitet werden können, allerdings nur das von den Projektbeteiligten freigegebenen Modell Grundlage für weitere Planungsschritte und die bauliche Umsetzung sein kann. Entsprechende digitale Marker erlauben es den Projektbeteiligten, sicherzustellen, dass nicht – wie bei vielen Projekten üblich – auf Basis veralteter Planstände weitergearbeitet wird.

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Autor

RA Christian C. Esch

ARGE Baurecht

Rechtsanwalt Christian C. Esch ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.

Foto: ARGE Baurecht

https://arge-baurecht.com/

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