Bundesbauministerium legt Entwurf vor

Novelle des Baugesetzbuches kommt

Berlin (ABZ). – Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat in diesen Tagen den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung (Baugesetzbuchnovelle) in die Länder- und Verbändeanhörung gegeben.

Die Baugesetzbuchnovelle soll zeitnah im Kabinett beschlossen und bis Ende des Jahres im Deutschen Bundestag verabschiedet werden, teilte das Ministerium mit.

"Das Baugesetzbuch ist eine zentrale rechtliche Grundlage für das Bauen und die Stadtentwicklung in Deutschland. Wer modern, schneller und klimaangepasst bauen will, muss hier ran", sagte Bundesministerin Klara Geywitz.

Novelle soll Zeit und Kosten sparen

Die Novelle sei umfassend angelegt. Planen, Genehmigen und Bauen sollen bürokratieärmer werden, das spare Zeit und Kosten. "Die Novelle ist damit auch ein kleines Konjunkturprogramm für die Baubranche. Wir vereinfachen die Anwendung des Städtebaurechts durch mehr Praxisorientierung. Gemeinden können besser auf lokale und regionale Veränderungen reagieren und bei Bedarf schneller Baurechte schaffen", ergänzte Geywitz.

Denkbar seien zum Beispiel Baurechte für die Errichtung von Anlagen für erneuerbare Energien, für die Umnutzung leerstehender Gewerbeimmobilien in den Innenstädten oder zur Vergrößerung von Einzelhandelsstandorten.

Das sind die wichtigsten Punkte

Die wichtigsten Neuerungen der BauGB-Novelle listet folgende Punkte auf: Aufstockungen, Innenentwicklung, Sozialer Flächenbeitrag, Stärkung der kommunalen Vorkaufsrechte, Musikclubs, Umwandlungsschutz, Fristen für die Bauleitplanung, Umweltprüfung und Umweltbericht, Innovationsklausel, Digitalisierung, Stärkung der Klimaanpassung sowie Pflanz- und Maßnahmengebot. Beispielsweise in der Bauleitplanung sollen die Gemeinden künftig Pläne im Regelfall innerhalb von zwölf Monaten nach Ende der Beteiligungsverfahren veröffentlichen.

Der Umfang des Umweltberichts soll künftig nur ein Drittel der Begründung des Bebauungsplans umfassen und Bekanntmachungen, etwa zu Flächennutzungs- und Bebauungsplänen, sollen zukünftig auch digital veröffentlicht werden.

Der Gesetzentwurf soll im September 2024 im Bundeskabinett beschlossen werden. Das Gesetzgebungsverfahren soll im Bundestag bis Ende 2024 abgeschlossen sein.

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