Fertigbaufirmen
Höhere Beiträge zu Berufsgenossenschaft abgelehnt

„Faktisch geht es um eine nicht gerechtfertigte Verdopplung der Beiträge zur Berufsgenossenschaft, gegen die wir uns wehren und den Klageweg beschreiten werden.” Zuvor hatte der „Media Pioneer” darüber berichtet.
Bei dem Streit geht es im Kern darum, dass zum Jahreswechsel ein neuer Tarif der Berufsgenossenschaft Bau in Kraft getreten ist, der die Branche anders einstuft. Bisher seien Firmen, die Fertighäuser herstellen, dem Gewerbezweig „Herstellen von Fertigteilen und Betonwaren” zugeordnet gewesen, so der BDF. Nun würden Holzfertigteilbauer „Zimmererarbeiten” zugeordnet. Das sei nicht nur falsch, sondern führe auch zu einer Verdopplung der Beiträge. „Bei 100 gewerblichen Mitarbeitern kommen so schnell 100.000 Euro zusammen – 100.000 Euro, die das Unternehmen ab 2024 zusätzlich und dann Jahr für Jahr an die BG BAU entrichten muss.” Die Beiträge der BG BAU werden für Rehabilitation und Entschädigung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten verwendet.
Die BG BAU erklärte, der Gefahrtarif sorge für eine gerechte Verteilung der Beiträge je nach Risiken – „denn die Unfallgefahr ist nicht in jedem Gewerbezweig gleich hoch”. Als Berufsgenossenschaft sei man gesetzlich verpflichtet, den Gefahrtarif spätestens alle sechs Jahre zu überprüfen. Mit der Neuzuordnung der Unternehmen, die Fertighausbau einschließlich der Herstellung von Fertigteilen betreiben, trage man dem Rechnung. „Die angesprochenen Unternehmen des Fertigbaus weisen vergleichbare Unfallrisiken und Präventionserfordernisse auf.” Der neue Gefahrtarif sei vom Bundesamt für Soziale Sicherung als Aufsichtsbehörde für rechtens erklärt und genehmigt worden.