Nordrhein-Westfalen

Kommunen fordern Nachbesserung bei Abschaffung der Straßenbaubeiträge

Düsseldorf (dpa). - Wer als Grundstückseigentümer seit 2018 Straßenbaubeiträge zahlen musste, bekam diese vom Land NRW wieder zurück. Jetzt will die Landesregierung die Beiträge komplett abschaffen. Doch viele Verbände sehen noch Verbesserungsbedarf beim entsprechenden Gesetzesentwurf.

Die kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen sehen beim geplanten Gesetz zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge noch Verbesserungsbedarf. In einer gemeinsamen Stellungnahme von Städtetag, Landkreistag sowie Städte- und Gemeindebund an den Landtag fordern sie, auch kommunale Grundstücke vom Beitrag auszunehmen. Ansonsten werde der Verwaltungsaufwand für die Kommunen nicht wie beabsichtigt verringert.

Faktisch sind die Straßenbaubeiträge in NRW bereits vom Tisch. Für Straßenbaumaßnahmen, die seit Anfang 2018 beschlossen wurden, zahlen Anliegerinnen und Anlieger schon seit längerem keine Beiträge mehr. Denn 2022 hatten die damaligen Regierungsfraktionen CDU und FDP im Landtag eine Förderrichtlinie für die Straßenbaubeiträge, die oft in vier- oder sogar fünfstelliger Höhe lagen, auf den Weg gebracht. Anlieger erhalten damit ihre Beiträge für Straßenbaumaßnahmen zu 100 Prozent vom Land zurück.

Weil das für Maßnahmen, die vor dem 1. Januar 2024 beschlossen wurden, weiterhin gelten soll, wiesen die kommunalen Spitzenverbände darauf hin, „dass in den Kommunen über einen langen Zeitraum zwei Abrechnungsregime parallel laufen müssen”. Die mit der Neuregelung beabsichtigte Verwaltungsvereinfachung werde dadurch erst deutlich später eintreten.

Das Ziel des Bürokratieabbaus sieht auch der Bund der Steuerzahler (BdSt) in NRW durch den Gesetzesvorschlag nicht erreicht. Weil das Land den Kommunen die entgangenen Beiträge eins zu eins ersetzen soll, bleibe der Personalaufwand der Kommunen zur Ermittlung der entsprechenden Summe nach Ansicht des BdSt gleich. Er schlägt dem Land stattdessen vor, Pauschalen zu zahlen, wie es zum Beispiel in Sachsen und Brandenburg der Fall sei. Zum Ausgleich extremer Beiträge, die vor dem Stichtag am 1. Januar 2018 erhoben worden sind, empfehlen der BdSt und auch der Landesverband Wohneigentum außerdem einen Härtefallfonds, ähnlich wie in Bayern.

Der Kieler Verwaltungswissenschaftler Christoph Brüning warf in seiner schriftlichen Stellungnahme die Frage auf, ob der vorliegende Gesetzentwurf vollständig den Vorgaben der Landesverfassung gerecht wird. Die schreibt in Artikel 78 vor, dass wesentliche Mehrbelastungen auszugleichen sind, die das Land bei den Gemeinden durch Übertragung oder Veränderung von Aufgaben verursacht. Der Universitätsprofessor und Präsident des Verfassungsgerichts Schleswig-Holstein vermisst in der Vorlage die gebotene Kostenfolgeabschätzung.

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