Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes

Bauverbände kritisieren mangelnde Konsequenz

Berlin (ABZ). – Die Bundesregierung plant die Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. In dieser Woche fanden die zweite und dritte Lesung des entsprechenden Entwurfs im Bundestag statt. Mit der Neufassung soll das Baustoffrecycling in Deutschland gestärkt und damit die Ressourceneffizienz verbessert werden. Nach Ansicht des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB) und des Deutschen Abbruchverbandes (DA) fehlt es dem Gesetzesentwurf jedoch an der nötigen Konsequenz. Das Baustoffrecycling braucht mehr als nur guten Willen, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung der Verbände. "Die geplante Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes verpasst leider die Chance, bessere Voraussetzungen für einen stabilen Absatzmarkt für Recyclingbaustoffe zu schaffen", erklärt ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa.

Gütegesicherte und zertifizierte Recyclingbaustoffe blieben dadurch weiterhin unattraktiv und gegenüber Primärbaustoffen zweite Wahl. In Deutschland fallen bei Bauarbeiten und Abbruchmaßnahmen jährlich rund 220 Millionen Tonnen mineralische Abfälle an. Deren schadlose Entsorgung wird über das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) geregelt, bei dem eine möglichst hochwertige Kreislaufführung der Stoffströme angestrebt wird. Die Novellierung des KrWG ist aus Sicht des ZDB längst überfällig.

Mit der Novellierung wird auf die deutliche Stärkung des Recyclings abgezielt. Kreislaufwirtschaft im Bau bedeutet, dass Abfälle möglichst vermieden werden und das bestehende "Rohstofflager" der bebauten Umwelt erneut für Gebäude und Infrastruktur genutzt wird.

"Trotz des politischen Bekenntnisses zu einer erstklassigen Kreislaufwirtschaft fehlt es dem vorliegenden Entwurf an Konsequenz", sagt Pakleppa. So soll der Bund bei seinen Bauvorhaben mit einer konditionierten Bevorzugungspflicht für Recyclingmaterialien stärker in die Verantwortung genommen werden. Diese dürfe aber nicht mit unzumutbaren Mehrkosten verknüpft sein. "Eine deutliche Steigerung des Baustoffrecyclings kann nur gelingen, wenn diese Vergabepraxis weiter greift. Auch Länder und Kommunen müssen diese Pflicht ernsthaft mittragen und rechtlich verankern", ergänzte Andreas Pocha, Geschäftsführer des Deutschen Abbruchverbands. Pocha weiter: "Leider versäumt es der Gesetzentwurf auch, die abfallrechtliche Verantwortlichkeit den Bauherren zuzuordnen. Damit wird auch weiterhin darauf verzichtet, bereits in der Planungsphase ein kosten- und ressourceneffizientes Entsorgungskonzept mit einer möglichst hohen Baustoffrecyclingquote festzulegen."

"Sowohl die Mantelverordnung als auch indirekt das Kreislaufwirtschaftsgesetz sollen das Baustoffrecycling deutlich fördern", so Pakleppa abschließend. "Beide Vorhaben müssen dafür wesentlich stärker an die Realität der Bauwirtschaft angepasst werden."

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