NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur
Bundesweiter "Investitions-Booster" soll helfen
Die Investitionszulage solle über den Abschreibungszeitraum gewährt werden. Die jährlichen Kosten bezifferte Neubaur auf rund 50 Milliarden Euro. Die Finanzierung solle über ein Sondervermögen erfolgen, das im Grundgesetz verankert werden soll. "Eine Zweckbindung und die Verankerung im Grundgesetz stellt Rechts- und Planungssicherheit für Politik und Investoren sicher", hieß es in einem Papier des NRW-Wirtschaftsministeriums. Förderfähig sollen demnach Investitionen sein, die nachweislich zur Senkung der Kohlendioxid-Emissionen beitragen.
Als Beispiel nannte das Ministerium den Ausbau der erneuerbaren Energien, Wasserstoffnetze, energetische Gebäudesanierung, Schieneninfrastruktur, Heizungsumbau, Elektromobilität, wasserstoffbasierte Stahlerzeugung, Bildungsmaßnahmen oder Forschung und Entwicklung. Die Steuerreduzierung um 25 Prozent sei ein sehr einfaches, sehr bürokratiearmes Verfahren, um der Wirtschaft Investitionssicherheit zu geben. "Das ist unser sehr konkretes Angebot, um in der bundesweiten Debatte eine Lösung zu bieten." Laut Neubaur soll die Investitionszulage auf die nächste Steuerfestsetzung angerechnet werden.
Ein Differenzbetrag solle sogar ausgezahlt werden, "wenn die Zulage höher ist als die zu zahlende Steuer". Die Abwicklung würde über das Land erfolgen. Eine Festschreibung im Grundgesetz bedeute Planungssicherheit für die Unternehmen, betonte die Ministerin. Sie könnten sich dann darauf verlassen, dass sie für jede Investition zum Zweck der Verbesserung ihrer Klimabilanz 25 Prozent Steuernachlass erhalten.
Als Beispiel für einen Zeitraum nannte Neubaur einen Investitionszyklus von zehn Jahren. Ein Sondervermögen ist nach Ansicht des RWI-Konjunkturforschers Torsten Schmidt "vielleicht ein Weg, mit dem man jetzt vorübergehend mal leben muss." Auf Dauer würde er aber erwarten, "dass man solche Maßnahmen dann auch in einem Haushalt wieder unterbringen kann"