Bauvorlageberechtigungen für Handwerksmeister

Handwerk dringt auf einheitliche Regeln

Berlin (dpa). – Der Handwerksverband ZDH dringt weiter auf mehr Einheitlichkeit bei Baugenehmigungen. Bei der Bauvorlageberechtigung bestehe dringender Handlungsbedarf, sagte ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer den Zeitungen der Funke Mediengruppe. "Es ist nicht einzusehen, dass etwa in Schleswig-Holstein ein Zimmermeister, der ein Holzgebäude plant, konzipiert, berechnet und die Statik erstellt, vorlageberechtigt ist und ein paar Kilometer weiter in Mecklenburg-Vorpommern ist er das nicht mehr."

Der ZDH und Handwerkskammern pochen seit längerem auf einheitliche Vorschriften. In einer Anhörung des Bundestags-Ausschusses im Juni 2019 forderte der ZDH, es sollte insbesondere die sogenannte kleine Bauvorlageberechtigung einheitlich in allen 16 Bundesländern eingeführt werden. Über die "kleine Bauvorlageberechtigung" böten Landesbauordnungen in den meisten alten Bundesländern und in Berlin für Ein- und Zweifamilienhäuser und kleinere gewerbliche Bauten die Option, dass auch bestimmte Handwerksmeister den Bauantrag vorlegen könnten, hieß es auch im April. Derzeit werde die "kleine Bauvorlageberechtigung" nur in acht Bundesländern erteilt.

Widerstand kommt von der Architekten- und der Ingenieurkammer. Nur Mitglieder der Architektenkammern seien in der Lage, die Potentiale der begrenzt zur Verfügung stehenden Bebauungsflächen für vermehrten Wohnungsbau mit hohem gestalterischem Anspruch auszuschöpfen und "gleichzeitig die in ihrer Arbeitsfähigkeit stark durch die Pandemie betroffenen Bauverwaltungen zu unterstützen", sagte Barbara Ettinger-Brinckmann, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer.

Martin Falenski, Hauptgeschäftsführer der Bundesingenieurkammer, betonte, höhere Anforderungen in sicherheitsrelevanten Bereichen sowie hohe Anforderungen an energieeffiziente Standards erforderten selbst bei kleineren Vorhaben eine qualifizierte Planung. Wollseifer kontert, die Statik werde immer noch einmal fachmännisch überprüft: "Wir sprechen hier nicht von Hochhäusern oder Glaspalästen, sondern von Ein- und Zweifamilienhäusern und An- und Umbauten."

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