EU-Parlament stimmt für neue Bestimmungen in Sanierung

Grünes Licht für strengere Vorgaben

Straßburg/Berlin (dpa/ABZ). – Zahlreiche Gebäude in der EU müssen nach dem Willen des Europaparlaments umweltfreundlicher werden. Die Mehrheit der Abgeordneten stimmte am Dienstag für neue Sanierungsvorgaben, wonach der Energieverbrauch von Wohngebäuden bis 2030 im Schnitt um 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent sinken soll.

Für Gebäude, die nicht zum Wohnen gedacht sind, sehen die Vorschriften vor, dass rund ein Sechstel der am wenigsten energieeffizienten Gebäude bis 2030 und rund ein Viertel bis 2033 renoviert werden müssen.

Alle Neubauten sollen ab 2030 emissionsfrei sein, teilte das Parlament mit. Für Neubauten, die Behörden nutzen oder besitzen, soll das schon ab 2028 gelten. Bis 2050 soll der Gebäudebereich komplett klimaneutral sein.

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, erklärt dazu: "Mit der heutigen Abstimmung über die EPBD-Richtlinie im Europäischen Parlament gehen wir in Europa den nächsten großen Schritt zu einem klimafreundlichen Gebäudesektor. Wir werden dadurch die Primärenergie des gesamten Wohngebäudebestandes senken und damit erheblich zum Klimaschutz beitragen."

Beschluss des Europäischen Parlaments

"Wir haben verstanden. Klimaschutz braucht Akzeptanz. Wir haben den Sanierungszwang für Ein- und Mehrfamilienhäuser verhindert", kommentierte Geywitz nun. Ein Gebäude sei nichts Abstraktes, sondern das Zuhause von Menschen. Jedes sei verschieden gebaut und werde unterschiedlich beheizt. Geywitz weiter: "Ein Zwang zu one-fits-all hätte zu sozialen Verwerfungen geführt, die auch nicht mit dem Schutz des Klimas zu rechtfertigen sind. Mit Maß und Mitte kommt man weiter." Wichtig sei jetzt, dass das Verfahren zur Novellierung der EPBD auf EU-Ebene abgeschlossen werde.

Dazu bedürfe es nach dem Beschluss des Europäischen Parlaments noch die Zustimmung des Rates. Dann erst stünden die konkreten Formulierungen fest und die Frist zur Umsetzung von grundsätzlich zwei Jahren begänne zu laufen.

Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe, äußert sich wie folgt: "Die Sanierungspflicht ist glücklicherweise vom Tisch. Wir hoffen nun sehr, dass die Gesetzgebungsdebatte von allen Beteiligten mit Augenmaß geführt wird. Ein politisches Hick-Hack wie beim Gebäudeenergiegesetz muss unbedingt vermieden werden." Die Mitgliedstaaten müssten in den kommenden zwei Jahren Maßnahmen ergreifen, um bis 2030 den Primärenergieverbrauch von Wohngebäuden um 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent zu senken.

Es gelte die Vorgabe, dass mindestens 55 Prozent des durchschnittlich gesenkten Primärenergieverbrauchs durch die Sanierung derjenigen Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz erreicht werden sollen. "Eine Riesenherausforderung wird es, die zu sanierenden Gebäude auszumachen. In Deutschland könnte man sich zumindest am Alter der Gebäude orientieren, da insbesondere vor 1977 errichtete Gebäude keine Energieeffizienzanforderungen erfüllen mussten", so Pakleppa.

Für jede Situation den optimalen Dreiklang

Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB), erklärt: "Es steht außer Frage, dass die Emissionen im Gebäudebereich gesenkt und dafür die Sanierungsraten erhöht werden müssen. Ein guter und effizienter Sanierungsfahrplan bedeutet aber nicht nur, Klimaziele zu erreichen, sondern auch auf dem wirtschaftlichsten Weg dorthin zu gelangen. Kosteneffizienz muss die Richtschnur sein." Da sowohl Gebäude als auch ihre Anbindung an Energie und Wärme sehr unterschiedlich seien, sei es wichtig, für jede Situation den optimalen Dreiklang aus Gebäudehülle, Gebäudetechnik und der Anschlussmöglichkeiten für erneuerbare Energien und Wärme zu ermitteln. "Wenn dieses Prinzip beachtet wird, sind auch die Aufwendungen für die Eigentümer, etwa für die Wohnungsbaugesellschaften, die günstigen Mietraum bereitstellen, leistbar", erklärt der HDB-Hauptgeschäftsführer.

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