Kommentar

Ausgebremst

Knapp zwei Wochen ist es nun her, dass das Bundesverfassungsgericht die Umwidmung von Krediten in Höhe von 60 Milliarden Euro im Haushalt 2021 für nichtig erklärt hat.

Die kurz nach dem Urteil vom Bundesfinanzministerium verhängte Ausgabensperre für mehrjährige Projekte sorgt besonders in der Bauindustrie für Unsicherheit, denn im gesperrten Klima- und Transformationsfonds sind nicht nur Maßnahmen zur Förderung der Sanierung und des Neubaus budgetiert, sondern auch für den Bahnbau.

Auch auf der Bauministerkonferenz, die letzte Woche in Baden-Baden tagte, war das Urteil vor dem Hintergrund der negativen Entwicklungen im Wohnungsbau ein zentrales Thema, die Lage sei "doppelt bitter", sagte Tim Oliver Müller, HDB-Hauptgeschäftsführer: "Da der Wohnungsbaumarkt bereits am Boden ist, gibt es auch keine Auswirkungen mehr. Die Chance auf eine Wiederbelebung wird aber immer kleiner." Der Bund habe zu wenig getan, um auf die Krise zu reagieren. Das Bundesbauministerium habe die Folgen bisher noch nicht detailliert ausbuchstabieren können, was Wohneigentumsfinanzierung und klimafreundlichen Neubau ab 2024 angehe, hieß es im Nachgang. "Bereits zugesagte Verpflichtungen werden eingehalten werden", habe eine Sprecherin gesagt, über den restlichen Ausgaben schwebe ein Damoklesschwert.

Für das Jahr 2023 hatte das Bundeskabinett kurzfristig einen Nachtragshaushalt beschlossen, über den Bundesetat-Haushalt für 2024 wollen Bundestag und Bundesrat noch in diesem Jahr beraten und beschließen. Die Auswirkungen des Karlsruher Urteils auf den Etat sollten laut Bundeskanzler Olaf Scholz sorgfältig geprüft werden. Eine Einigung, wie die für 2024 durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aufgerissene Finanzierungslücke geschlossen werden soll, ist aber bisher offen. In der jüngst erfolgten Regierungserklärung zum Urteil aus Karlsruhe gab Bundeskanzler Scholz leider auch keinen Hinweis oder Vorschlag, wie die fehlenden Milliarden ersetzt werden sollen.

Kai-Werner Fajga

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