Neue Vorschriften für Barrierefreiheit

SCHWERIN (dpa). - Die Regierung in Schwerin will zur Schaffung von mehr barrierefreien Wohnungen die Landesbauordnung verschärfen. Künftig soll in Häusern mit mehr als zwei Wohnungen eine Etage barrierefrei erreichbar sein. Bisher war dies nur für Häuser mit mehr als sechs Wohnungen vorgeschrieben. In den Wohnungen der barrierefreien Etage müssen die Wohn- und Schlafräume sowie Toilette, Bad, Küche und – wenn vorhanden – Balkon oder Terrasse mit Rollator oder Rollstuhl erreichbarsein. Das heißt: Es darf es keine Stufen oder Schwellen geben, die Türen müssen breit genug sein, und im Badmuss es ausreichend Bewegungsfreiheit geben. Mecklenburg-Vorpommern braucht angesichts der rapiden Alterung der Gesellschaft in den nächsten Jahren Tausende barrierefreie Wohnungen für Menschen, die aufRollator oder Rollstuhl angewiesen sind. Der Landtag überwies den Entwurf der neuen Landesbauordnung zur Beratung in die zuständigen Ausschüsse. Für Diskussionen dürfte dort vor allem der Plan sorgen, dass künftig nicht nur Architekten, sondern auch Handwerksmeister den Antrag für kleinere Bauvorhaben bei der Behörde einreichen dürfen.

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