Förderung für sozialen Wohnungsbau in Sachsen
Freistaat erhöht Kapazitäten
„Die extremen Bau- und Kreditpreissteigerungen behindern den Bau von Sozialwohnungen zunehmend. Darum haben wir heute die Höhe der maximalen Förderung um 26 Prozent angehoben. Dies entspricht den aktuellen Baupreissteigerungen”, erklärte Bauminister Thomas Schmidt (CDU). Die maximale Förderhöhe je Quadratmeter beläuft sich fortan auf 4,80 Euro statt bisher auf 3,80 Euro, hieß es. Der höhere Zuschuss soll Investoren Anreize geben, auch künftig das Förderprogramm in Anspruch zu nehmen, um einkommensschwachen Haushalten Wohnraum zu verträglichen Mieten anbieten zu können.
Die per Förderrichtlinie neu gebauten oder modernisierten Mietwohnungen dürfen nur an Haushalte mit geringen Einkommen vermietet werden, stellte das Ministerium klar. Sie müssten einen Wohnberechtigungsschein haben. In Sachsen kann man eine geförderte Mietwohnung beziehen, wenn man als alleinstehende Person ein Jahreseinkommen von unter 16800 Euro (Netto) hat. Für Alleinstehende mit drei Kindern beläuft sich der Wert auf 38780 Euro, bei einem Ehepaar mit einem Kind sind es 31 640 Euro, hieß es.
„Der soziale Wohnungsbau darf gerade in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten nicht zum Erliegen kommen. Denn mit einem wachsenden Kreis an Anspruchsberechtigten sind wir als Freistaat in der Pflicht, mehr Sozialwohnungen bereitzustellen”, erklärte Grünen- Politiker Thomas Löser. Einige Träger hätten aufgrund der Teuerung im Baugewerbe zuletzt bereits die Reißleine gezogen und Projekte auf Eis gelegt. Seine Partei plädiere dafür, die Höhe des Fördersatzes in Absprache mit der Wohnungswirtschaft Ende dieses Jahres erneut zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.