Kommentar
Alleinzahler
von: Kai-Werner FajgaDas Urteil fiel nun eindeutig aus, die Bahn muss die milliardenschweren Mehrkosten allein übernehmen. Die Projektpartner hätten im Falle von Mehrkosten ausdrücklich die Aufnahme von Gesprächen verabredet, habe der Vorsitzende Richter gesagt, woraus aber keine Verhandlungspflicht oder ein Anspruch auf Vertragsanpassung abgeleitet hätte werden können.
Im Jahr 2009 war Stuttgart 21 mit einer Finanzierungsvereinbarung in Höhe von rund 4,5 Milliarden Euro gestartet, nach Kostenexplosionen, Gutachten und Schlichtungsgesprächen stritt man im Jahr 2018 über einen Finanzierungsrahmen in Höhe von 8,2 Milliarden Euro plus 500 Millionen Euro "Risikopuffer". Heute kalkuliert die DB für Stuttgart 21 Gesamtkosten in Höhe von 11 Milliarden Euro, plus "Risikopuffer" in Höhe von 500 Millionen Euro. Zu finanziellen Auswirkungen des Urteils sei seitens der Bahn nicht Stellung genommen worden,ein Anwalt des Konzerns hätte aber bereits beim letzten Verhandlungstermin betont, die Bahn sei finanziell "nicht auf Rosen gebettet".
Zu einer ähnlichen Einschätzung gelangte jüngst die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen (BVMB), die der Deutsche Bahn eine "zunehmende Gefahr für die angekündigte Mobilitäts- und Verkehrswende" attestierte – auch ohne die finanziellen Mehrbelastungen durch das nun erfolgte Urteil. Die bahneigene Infrastrukturgesellschaft DB InfraGO AG hatte zuvor informiert, dass sich die Vergabevorschau für die anstehenden Bauprojekte vom ersten Quartal in den Herbst verschiebe. Als Grund wurde genannt, dass "die Mittelbereitstellung" hätte angepasst werden müssen, konkret würden 17 Milliarden Euro bis 2027 fehlen.
Bezüglich des Stuttgarter Urteils wolle die Bahn nun rechtliche Schritte gegen das Urteil prüfen, laut Medienberichten sehe man nach wie vor eine "gemeinsame Finanzierungsverantwortung" für Stuttgart 21.