Steuerliche Förderung

Wohngemeinnützigkeit wieder eingeführt

Berlin (ABZ). – Das Bundeskabinett hat die Wiedereinführung der Wohngemeinnützigkeit beschlossen. Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2024 wird die "Förderung wohngemeinnütziger Zwecke" als neuer gemeinnütziger Zweck in die Abgabenordnung aufgenommen.
sozialer Wohnungsbau
Die Einkommensgrenzen seien so festgelegt, dass rund 60 Prozent der Haushalte in Deutschland von der neuen Wohngemeinnützigkeit profitieren können, sagte Bundesbauministerin Klara Geywitz. "Mit der Wohngemeinnützigkeit schaffen wir neben dem sozialen Wohnungsbau eine weitere starke Säule für mehr bezahlbaren Wohnraum in unserem Land. Das ist ein guter Tag für alle Mieterinnen und Mieter", betonte die Ministerin. Foto: picture alliance/dpa | Jens Kalaene

Die Bundesregierung setzt damit eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um, teilte das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) nun mit. Mit Hilfe der neuen Wohngemeinnützigkeit soll mehr bezahlbarer Wohnraum in Deutschland geschaffen werden.

"Wohngemeinnützigkeit ist wieder da! Ich freue mich sehr darüber, dass es gelungen ist, dieses so wichtige Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen", sagte Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) gegenüber Medien. Soziale Unternehmen, Vereine und gemeinnützige Stiftungen könnten damit künftig vergünstigten Wohnraum bereitstellen und dabei von umfassenden Steuererleichterungen profitieren. Demzufolge ist das Instrument Teil des Jahressteuergesetzes, das in diesen Tagen vom Bundeskabinett verabschiedet werden sollte. Um in den Genuss dieser Steuererleichterungen zu kommen, müsse die angebotene Miete dauerhaft unter der marktüblichen Miete liegen.

Die Einkommensgrenzen seien so festgelegt, dass rund 60 Prozent der Haushalte in Deutschland von der neuen Wohngemeinnützigkeit profitieren können, sagte Geywitz. "Mit der Wohngemeinnützigkeit schaffen wir neben dem sozialen Wohnungsbau eine weitere starke Säule für mehr bezahlbaren Wohnraum in unserem Land. Das ist ein guter Tag für alle Mieterinnen und Mieter", betonte die Ministerin. Die sogenannte Wohngemeinnützigkeit war im Jahr 1990 abgeschafft worden. In ihrem Koalitionsvertrag hatten sich SPD, Grüne und FDP auf eine Reaktivierung verständigt.

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