Unterschiede bei der Verjährung (insbesondere Photovoltaik auf Dächern)
Verjährung von Ansprüchen variiert; normal 3 Jahre für Vergütung, 2-5 Jahre für Mängel, bis 10 Jahre bei Arglist. Speziell bei Photovoltaik hängt es vom Vertragsrecht ab.
"Vergessene" Forderung muss nicht verjährt sein
Haben die Parteien die Fälligkeit einer Forderung per Vereinbarung an die Erteilung einer Rechnung geknüpft, so beginnt die Verjährungsfrist erst mit Schluss des Jahres zu laufen,…