Bundesjustizminister Buschmann legt Gesetzentwurf für neuen Gebäudetyp vor

Verbände begrüßen E-Lösungsansatz

Regeln für die Errichtung von Wohngebäuden sollen entschlackt werden

Berlin (ABZ). – Um den Wohnungsbau in Ballungszentren anzukurbeln, sollen die Regeln für die Errichtung von Wohngebäuden entschlackt werden. Das sieht der Entwurf für ein Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus vor, den Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) jüngst zur Abstimmung an die anderen Ressorts der Bundesregierung geschickt hat.

Mit dem sogenannten Gebäudetyp-E-Gesetz soll es einfacher werden, beim Neubau auf die Einhaltung bestimmter Komfort-Standards zu verzichten, die für die Sicherheit des Gebäudes – also etwa Brandschutz oder Statik – irrelevant sind.

Das kann etwa die Raumhöhe betreffen, die Zahl der Steckdosen im Wohnzimmer, die Art der Fenster oder die Frage, welche Norm-Innentemperatur in einem Badezimmer erreicht wird. Die geplante Gesetzesänderung soll nicht nur den Neubau betreffen, sondern auch Umbauten.

Der Gesetzentwurf sei ein wichtiger Lösungsansatz für bezahlbares Wohnen in Deutschland und könne dazu beitragen, Baukosten wieder auf ein erträgliches Maß zu reduzieren, kommentierte Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB). In den letzten Jahrzehnten seien Anforderungen an die Gebäude aus Unsicherheit in der Rechtsprechung immer weiter nach oben geschraubt und das Bauen unnötig verteuert worden.

"Aus rein technischer Sicht war und ist dies nicht sinnvoll gewesen, einfaches Bauen wäre auch so immer möglich gewesen", sagte Müller. Der Referentenentwurf des Bundesjustizministers für den Gebäudetyp E solle nun eine neue Rechtssicherheit schaffen und klarstellen, dass kein Mangel vorliegt, sollten mal nicht alle Normen im Sinne der sogenannten "anerkannten Regeln der Technik" beim Bau eines Gebäudes eingehalten werden.

Müller: "Dies hat in der Vergangenheit zu einem typisch deutschen Juristenphänomen geführt, dem Mangel ohne Schaden – unerklärlich für jeden Otto Normalverbraucher. Ob der Entwurf das gewünschte Ergebnis herbeiführen wird, werden wir genau prüfen."

"Als Deutsches Baugewerbe unterstützen wir das Bestreben der Bundesregierung, Baukosten zu senken, um so den kriselnden Wohnungsbau anzukurbeln. Zu lange haben wir uns in Deutschland an Goldstandards bei technischen Bauvorgaben gewöhnt, wodurch Bauvorhaben immer anspruchsvoller und damit kostenintensiver geworden sind", kommentierte Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB).

"Der Gesetzentwurf kann ein Weg sein, den Menschen in Deutschland die Freiheit zu geben, das zu bauen, was sie wollen und brauchen – und was sie auch bezahlen können', sagte Pakleppa. Es müsse wieder möglich sein, dass (Sicherheit-)technisch Notwendige zu bauen "und nicht immer nur das technisch absolut Machbare. "

Buschmann verwies auf Sparpotenzial von bis zu 10 Prozent. "Gutes Wohnen hängt nicht davon ab, dass immer jede einzelne DIN-Norm eingehalten wird", meint Buschmann. Die Beteiligten von Bauprojekten müssten die Möglichkeit haben, einvernehmlich von Komfort-Standards abzuweichen. Für die Wirtschaft wurde eine Reduzierung des jährlichen Erfüllungsaufwands in Höhe von rund 2,1 Milliarden Euro errechnet.

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