Bundesverwaltungsgericht zu beschleunigten Genehmigungsverfahren

Urteil mit deutschlandweiter Wirkung

Fachleute gehen von einer weitreichenden Wirkung des Urteils aus
Urteile Baupolitik
Ein Neubaugebiet in der Gemeinde Gaiberg. Dämpfer für schnellen Häuslebau, Erfolg für Naturschützer: Nachdem das Bundesverwaltungsgericht beschleunigte Genehmigungsverfahren ohne Umweltprüfung für kleine Neubaugebiete untersagt hat, gehen Fachleute von einer weitreichenden Wirkung des Urteils aus. Entsprechend äußerten sich die Umweltorganisation BUND als Klägerin im konkreten Fall, die betroffene Gemeinde Gaiberg im Rhein-Neckar-Kreis, der Deutsche Städte- und Gemeindebund sowie die Bauwirtschaft Baden-Württemberg. Foto: picture alliance/dpa | Rene Priebe

Leipzig/Gaiberg (dpa). - Nachdem das Bundesverwaltungsgericht beschleunigte Genehmigungsverfahren ohne Umweltprüfung für kleine Neubaugebiete untersagt hat, gehen Fachleute von einer weitreichenden Wirkung des Urteils aus.

So äußerten sich die Umweltorganisation BUND als Klägerin im konkreten Verfahren, die betroffene Gemeinde Gaiberg (Rhein-Neckar-Kreis) und die Bauwirtschaft Baden-Württemberg.

Das Gericht in Leipzig hatte entschieden, dass ein Passus im Baugesetzbuch nicht mit EU-Recht vereinbar sei. Auf dieser Grundlage dürften keine Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereichs einer Gemeinde von weniger als 10.000 Quadratmetern im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung überplant werden, hatten die höchsten deutschen Verwaltungsrichter nun festgestellt.

„Praktisch wird den Kommunen nun jegliche Flexibilität zu schnellen und sinnvollen Entscheidungen für eine erweiterte Wohnbebauung am Ortsrand genommen”, kritisierte Baupräsident Markus Böll jüngst laut Mitteilung. „Dies konterkariert unser aller Bemühen, möglichst rasch den dringend benötigten Wohnraum in den Gemeinden zu schaffen.”

BUND-Rechtsanwalt Dirk Teßmer erklärte: „Das Urteil geht in seiner Bedeutung weit über den konkreten Fall hinaus.” Es gelte deutschlandweit für alle Bebauungspläne, die im Verfahren nach Paragraf 13b des Baugesetzbuchs aufgestellt wurden. Nach Einschätzung der Verwaltung in Gaiberg seien Hunderte, wenn nicht sogar Tausende weitere Gemeinden betroffen, die im Vertrauen auf die Rechtmäßigkeit der gesetzlichen Regelung Bebauungsplanverfahren begonnen haben.

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