Sachsen

Mittel für den Wohnungsbau erhöht

Dresden (dpa). - Wohnungen werden vor allem in den sächsischen Großstädten gebraucht. Sachsen will einer Branche mehr Schwung verleihen, die mit zahlreichen Problemen zu kämpfen hat.

Sachsen möchte in diesem Jahr deutlich mehr Fördermittel für den Wohnungsbau bereitstellen. Für Sozialwohnungen und die Schaffung von Wohneigentum können insgesamt rund 73 Millionen Euro zusätzlich verwendet werden, teilte das Ministerium für Regionalentwicklung in Dresden mit. Minister Thomas Schmidt (CDU) verspricht sich davon einen Schwung für die Bauwirtschaft. „Die Branche ist im vergangenen Jahr in eine sehr schwierige Situation geraten, weil das Baugeschehen wegen hoher Kosten, hoher Zinsen und hoher Standards immer mehr zum Erliegen gekommen ist.”

Laut Schmidt ist deshalb Abhilfe geboten: „Denn wenn einmal Unternehmen aufgeben oder Personal abbauen, dann gehen in der Bauwirtschaft dauerhaft Kapazitäten verloren, die wir in den kommenden Jahren dringend benötigen”, sagte er und verwies auf eine Umfrage des Bauindustrieverbandes Ost. Dabei hätten 42 Prozent der Unternehmen ihre aktuelle Geschäftslage negativ eingeschätzt, verglichen mit 25 Prozent noch vor einem Jahr. 44 Prozent der Firmen klagten über Auftragsmangel, 53 Prozent hätten den Bestand an Aufträgen unbefriedigend genannt.

Schmidt zufolge will Sachsen in diesem Jahr 105 Millionen Euro für die Eigentumsförderung bereitstellen – rund 26 Millionen Euro mehr als 2023. Eingesetzt werden die Mittel zum einen bei der „Richtlinie Familienwohnen”, mit der Familien abhängig von der Zahl der Kinder beim Bau oder Erwerb von Eigentumswohnungen mit zinsgünstigen Krediten von weniger als einem Prozent und einer 25-jährigen Zinsbindung unterstützt werden. Neu ist zum anderen ab April die „Richtlinie Wohneigentum ländlicher Raum”. Über sie können außerhalb der Großstädte auch Haushalte ohne Kinder beim Wohneigentum unterstützt werden - durch langfristige Kredite mit sehr günstiger Verzinsung, hieß es.

Für Sozialwohnungen stehen in diesem Jahr knapp 187 Millionen Euro bereit – ein Plus von 47 Millionen Euro im Vergleich zu den im Vorjahr bewilligten Mitteln. Über die „Richtlinie gebundener Mietwohnraum” wird der Neubau von Sozialwohnungen in den beiden Städten Leipzig und Dresden gefördert. Ferner existiert sachsenweit eine Richtlinie für preiswerten Mietwohnraum. Mit ihrer Hilfe kann man bestehenden Wohnraum sanieren und nachher als Sozialwohnung vermieten. Voraussetzung ist bei beiden Richtlinien, dass die Wohnungen nur an Personen vermietet werden, die einen Wohnberechtigungsschein haben.

„Neben der Aufstockung der Mittel, die wir für Bau und Sanierung von Wohnraum zur Verfügung stellen, haben wir bereits im vergangenen Jahr eine ganze Reihe von Maßnahmen ergriffen, um der Baubranche in ihrer schweren Krise unter die Arme zu greifen”, betonte der Minister abschließend. So habe man frühzeitig den engen Austausch mit der Bau- und Immobilienwirtschaft sowie dem Handwerk gesucht. „Punkte, die wir ohne den Bund umsetzen können, haben wir angefasst”, sagte Schmidt und erwähnte in diesem Zusammenhang die Änderung der Bauordnung. Damit ist unter anderem ein Ausbau von Dachgeschossen ohne Genehmigung möglich.

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