Ab Juli gilt neues Gesetz im Gerüstbau
Ab 1. Juli 2024 dürfen nur noch Gerüstbaubetriebe oder ausnahmegenehmigte Betriebe Gerüste für Dritte aufstellen.
Ab 1. Juli 2024 dürfen nur noch Gerüstbaubetriebe oder ausnahmegenehmigte Betriebe Gerüste für Dritte aufstellen.